Die Lübecker Nachrichten greifen das Thema Motorradlärm auf: Die Auspuffklappen und die Technik der Geräuschveränderung, die stark an das VW Debakel in den USA erinnert, war den Nachrichten eine Nachricht wert. Die Normwerte werden auch bei den Motorrädern nur eingehalten, wenn der Prüfzyklus erkannt wird. Wird das Motorrad jedoch rasanter beschleunigt oder schneller gefahren als in der Norm definiert, sind die Auspuffklappen offen. Die PS-starken Fahrzeuge seien dann oftmals mehr als doppelt so laut, kritisiert der Umweltverband BUND. In die Kategorie falle beispielsweise das Spitzenmodell eines namhaften deutschen Herstellers.

Interessantes Zitat eines Motorradhändlers: „Da gibt es nichts drumrum zu reden. Das sind Gesetzeslücken, die vom Hersteller ausgenutzt werden“, bestätigt Jörg Vauth, Geschäftsführer beim Lübecker Fachhändler „House of Thunder“, die Vorwürfe der Umweltschützer. Auch einige seiner amerikanischen Modelle hätten Klappen eingebaut, mit denen die Maschinen nur im für Messungen vorgeschriebenen Drehzahlbereich leise genug seien.

Die Lage führe zum Paradoxon, dass etliche Sportmotorräder mit Straßenzulassung und Klappenauspuffen auf abgesperrten Rennstrecken wie dem Nürburgring aus Lärmschutzgründen nicht gefahren werden dürfen, kritisiert der BUND. Dort nämlich sei der lauteste Betriebszeitpunkt entscheidend. Der Arbeitskreis Motorradlärm fordert deshalb eine Korrektur der rechtlichen Rahmenbedingungen: Entscheidend müsse das lauteste Geräusch sein, das ein Motorrad erzeuge. So lange die Politik nichts gegen den Auspuffklappen-Trick unternehme, helfe auch die fürs kommende Jahr angekündigte Absenkung des Fahrgeräuschwerts auf 78 dB (A) nichts. Der TÜV widerspricht. Ab 2016 werde die Gesetzeslücke durch ein neues Prüfverfahren geschlossen. Anmerkung der Redaktion: Vielleicht sollte sich der TÜV Nord mal mit seinen Südwest-Kollegen ins Benehmen setzen. Die haben nämlich auf dem Flugplatz Lahr das neue Verfahren untersucht – von Schließen der Gesetzeslücke kann keine Rede sein.

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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