Einen interessanten Beitrag aus dem „Münchner Merkur“ erreichte die Redaktion dieser Tage. Thema des Beitrags aus der Ausgabe vom 22. Mai war die beginnende Motorradsaison – und die Klärung der Frage, ob der Motorradverkehr, wie er zuweilen praktiziert wird, eigentlich rechtskonform ist. Kurz: dürfen die das? Es geht um Lärm, um das Fahren in Kolonnen, um zugeparkte Gehwege… Bezogen auf den Lärm: „eine hochtourige Fahrweise kann den Schallpegel um 15 bis 25 Dezibel erhöhen“. Interessanter Verweis auf ein Gerichtsurteil zu einer „Rennstrecke“: Kommt es auf einer Landstraße immer wieder zu gezielten Hochgeschwindigkeitsfahrten mit teilweise mehr als 200 km/h, so darf der Landkreis für bestimmte Zeiten ein Fahrverbot für motorisierte Zweiräder verhängen. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Rechtsansicht bestätigt (VwG Köln, 18 K 4473/12). Auf der Strecke kam es in vier Jahren zu 73 Unfällen mit Toten und Schwerverletzten. Vielleicht ein weiterer Ansatz für unsere regionale Bürgerinitiativen.

Der Münchner Merkur berichtet über die Freiheit auf zwei Rädern, die nicht grenzenlos ist.

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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