Nachschlag zu der Tütenfrage: Zwei Kölner „Sportfahrer“ haben ein 19jähriges Mädchen auf dem Gewissen. Die junge Frau war mit ihrem Fahrrad zur falschen Zeit am falschen Ort. Die beiden jungen Herren, die nach dem Richterspruch wohl drei Jahre auf ihren Führerschein verzichten müssen (in unserem Rechtssystem die Höchststrafe), haben sich ein veritables Hochgeschwindigkeitsrennen (mit mehr als 100 km/h) in der Kölner Innenstadt geliefert. Der eine soll sich nach dem Knall vor allem um den Zustand seiner Sportfelgen gesorgt haben, dem anderen tut die Sache wenigstens leid. Bewährungsstrafe und Sozialstunden – das ist es, was dem Richter zu diesem Thema einfiel. Und selbst wer sich angesichts dieses Richterspruchs nicht an den Kopf fassen will (weil es ja die Politik ist, die Gesetze macht), der sei daran erinnert: Wer keine Rundfunkgebühren zahlt, den lässt dieses Rechtssystem in den Knast einweisen. Wo bitte bleibt im Land der Raser und Lenker die abschreckende Wirkung für all jene, die auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer „nur mal ein bißchen Spaß“ haben wollen? Egal ob auf zwei oder vier Rädern?

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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