Der Pressedienst Motor Exklusiv berichtet über die Rechtslage rund um das lärmende Hobby: Mit dem neuen Bußgeldkatalog fördere der Gesetzgeber die Manipulation des Auspuffs. „Denn sofern ausschließlich eine Umweltbeeinträchtigung, etwa durch unzulässige Geräusch-Emissionen oder andere Emissionen vorliegt, ist nur noch ein Bußgeld fällig, heißt es aus dem Verkehrsministerium“. Beispielsweise Entfernen des DB-Eaters aus dem Auspuff: Nach dem neuen Bußgeldkatalog ist dies kein Verkehrssicherheits-Aspekt sondern betrifft die Umwelt – es gebe keine Punkte mehr. Und so gibe es auch in der Praxis Gerichtsfälle, die zugunsten lärmender Biker entschieden wurden: „Ein Motorradfahrer wurde wegen zu lautem Auspuff von der Polizei angehalten und angezeigt. Die Bußgeldstelle Dortmund erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid mit Verwaltungskosten und wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einen Punkt in Flensburg. Ein Anwalt legte Einspruch ein – mit Erfolg. Der Punkt wurde gestrichen. Da der Fahrer noch in der Probezeit war und schon einen Punkt in Flensburg hatte, entging er der Nachschulung und der Verlängerung der Probezeit“.

Newsletter
Für weitere Informationen abonnieren Sie bitte unseren Newsletter.

Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner