Einen interessanten Beitrag aus dem „Münchner Merkur“ erreichte die Redaktion dieser Tage. Thema des Beitrags aus der Ausgabe vom 22. Mai war die beginnende Motorradsaison – und die Klärung der Frage, ob der Motorradverkehr, wie er zuweilen praktiziert wird, eigentlich rechtskonform ist. Kurz: dürfen die das? Es geht um Lärm, um das Fahren in Kolonnen, um zugeparkte Gehwege… Bezogen auf den Lärm: „eine hochtourige Fahrweise kann den Schallpegel um 15 bis 25 Dezibel erhöhen“. Interessanter Verweis auf ein Gerichtsurteil zu einer „Rennstrecke“: Kommt es auf einer Landstraße immer wieder zu gezielten Hochgeschwindigkeitsfahrten mit teilweise mehr als 200 km/h, so darf der Landkreis für bestimmte Zeiten ein Fahrverbot für motorisierte Zweiräder verhängen. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Rechtsansicht bestätigt (VwG Köln, 18 K 4473/12). Auf der Strecke kam es in vier Jahren zu 73 Unfällen mit Toten und Schwerverletzten. Vielleicht ein weiterer Ansatz für unsere regionale Bürgerinitiativen.
Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.