Der Aufkleber am Rahmen einer Ducati zeigt, wie offensichtlich der Betrug ist. Hier werden die Werte erklärt.


Es handelt sich hier um einen Zulassungs-Aufkleber am Motorradrahmen einer Ducati Panigale, die nach Euro 3 typzugelassen wurde. Also vor 2016; es gilt der „Grenzwert“ = 80 dB(A). Die neuere Euro 4 (seit 2016) ist ein bisschen anders – aber nicht wesentlich strenger. Derselbe Mumpitz – eben bei 78 dB(A)…

Selbstauskunft

Auf dem Kleber steht folgendes drauf. Unterer Wert: Die Ducati war im Testzyklus auf dem Firmengelände in Bologna 79,5 dB(A) laut – sagt der Hersteller. Unter 80 dB(A) = bestanden. Sogar übererfüllt!!!!
Reine Selbstauskunft 😉 – reicht. Das Fahrzeug musste dazu nicht beim TÜV-Italia (wenn es so etwas gibt) vorgefahren werden.
Ach ja: Sie hat übrigens einen Klappenauspuff, die Ducati. Das ist eine Abschaltvorrichtung wie beim Dieselskandal aber für Lärm, nicht für Abgas. Die Lärmschutzwirkung des Auspuffs wird zugeschaltet, wenn der Prüfzyklus erkannt wird und sie deshalb gebraucht wird. Im Alltagsbetrieb schaltet die Auspuffklappe auf (lauten) Durchzug. Modernes Emissionsmanagement im Stile der Fahrzeugindustrie. Konstatiere: Jetzt ist die Krachmaschine zugelassen und nach Rechtslage für alle Zeiten im Verkehr.

Verkehrskontrolle

Wenn einem Polizisten das Fahrzeug als irrsinnig laut auffallen sollte (was es ist), kann er es kontrollieren. Er sucht diesen Aufkleber oder er kann im Fahrzeugbrief nachsehen. Dort steht das gleiche.

Dann kann er im Zweifelsfall einen Fahrgeräuschtest veranlassen und das Fahrzeug muss dann im 3. von sechs Gängen mit 36,6 km/h (das steht in der nächsthöheren Zeile des Aufklebers) auf einer Teststrecke ohne Häuser und mit sauberem Asphalt beschleunigt werden. Zu diesem Messzeitpunkt machen die Auspuffklappen das Motorrad unter 79,5 dB(A) „leise“.
Sie merken was? Das ist ein 300 km/h schnelles 195 PS Motorrad, das mit 36,6 km/h im dritten Gang durch die Zulassung „geschoben“ wurde. Dieser Betriebszustand kann in der Praxis für eine Motorsteuerung leicht erkannt werden, denn außer im Prüfzyklus wird das Bike so sonst nieeeeeee bewegt. Politiker bewerten dieses Verfahren gerne als „nicht realitätsnah“. Man könnte auch arglistige Täuschung, Betrug oder Poltik-/Volksverdummung dazu sagen.

Stand“geräusch“

Weil die Kontrolle des Fahrgeräusches sehr aufwändig und teuer ist, wenn es gerichtsverwertbar sein soll, haben sich die „interessierten Kreise“ des Normenausschusses schon vor einem halben Jahrhundert einen zweiten „Test“ mit einem Referenzwert überlegt. Vorsicht: Jetzt wird’s kompliziert und komplett Balla Balla. Dazu gibt es einen zweiten Wert, das sogenannte Standgeräusch (auf Aufkleber zweite Zeile von oben).
Das ist nur ein Referenzwert. Der Hersteller attestiert sich wieder selbst, dass dieser Wert ab Werk zum anderen Wert, dem Fahrgeräusch passt. Hier könnte auch 160 dB(A) stehen – er ist ja „nur“ der Vergleichwert für den anderen Wert. Die Normenkommission hat sich bis heute nicht entblödet, hier auch nur einen Maximalwert abzustecken. Diesen Wert meinen Motorradfahrer, wenn sie sagen: „Meine hat 108 dB eingetragen.“ Ducati sagt damit: Wir haben das normgerechte Krad nach dem bestandenen Zulassungs-Test (Fahrgeräusch) auf den Ständer gestellt und diesen Standgeräusch-Wert gemessen. Weil die beiden Werte zusammenpassen (Referenz) bürgt das laute Standgeräusch für das (bereits klappen-manipulierte) Fahrgeräusch.

Dieser Standgeräusch-Wert wurde von Ducati in unserem Beispiel bei 107 dB(A) und 6500 U/min Motordrehzahl eingetragen.


So laut ist das Motorrad wirklich?
Fast!

So laut ist die Ducati, wenn Sie sie auf den Ständer stellen und am Gas drehen bis der Drehzahlmesser 6500 U/min zeigt. Das ist der übliche Test in solchen Fällen am Straßenrand. Schräg versetzt hinterm Auspuff wird gemessen. Achtung: Jetzt gibt es noch eine „Toleranz“ von 5 dB(A). 5dB(A) ist 50 Prozent lauter. Ein Irrsinns-Zuschlag analog 75 km/h innerorts: 100 % Toleranz gegenüber den Belästigern und der Fahrzeugindustrie.

Schmerzgrenze!

Was bedeutet der Wert „Standgeräusch“: Weil der Hersteller sich selbst (sic!) bestätigt hat, dass das Standgeräusch zum Fahrgeräusch passt und das Fahrgeräusch zur Norm, sind diese 107 dB + 5 dB Toleranz = die Schallmauer bei der Kontrolle an der Straße.

In der Praxis: Das Fahrzeug kann sicher nur dann beanstandet werden, wenn der Polizist mehr als 112 dB(A) misst. Denn dann fallen die Werte rückwärts um wie beim Domino und eine Manipulation durch den Besitzer ist zu vermuten. Mehr „Standgeräusch“ eintragen ist im Zweifelsfalle also besser für Ducati, damit der Kunde stets ungehindert weiterfahren darf. Idiotisches Verfahren. Wird von Teilen der Polizei seit 40 Jahren folgenlos kritisiert…

Physik: Eine Pegeländerung des Schalls zwischen 6 und 10 dB entspricht etwa der Verdopplung der empfundenen Lautstärke (Logarithmus-Skala). 107 dB ist rund 8 Mal lauter als der Euro 3-Wert von 80 dB(A), der als „Grenzwert“ suggeriert wird.

Und jetzt kommt’s: Eine Ducati Panigale dreht in der Praxis eben nicht „nur“ 6500 Umdrehungen auf dem Ständer, sondern maximal 10.750 U/min, um 195 PS zu entfesseln. Wir haben hier also ein Renn-Motorrad, das den 80 dB-„Grenzwert“ bei 36,6 km/h einhält. Laut Ducati. Und wenn der Fahrer am Ortsausgang den Hahn aufreißt, sind wir in der Praxis schnell bei echten 120 dB(A). Das ist die Schmerzschwelle und 16 Mal lauter als die Norm. Und trotzdem von der Polizei nicht zu beanstanden, was dann so auch im Polizeibericht steht.

Zum Klappenauspuff der Panigale (sie stammt aus dem Hause Audi, denn die Diesel-Schummelbude aus Ingolstadt betreibt den italienischen Hersteller Ducati) schreibt die Zeitschrift Motorrad (die ist nicht verwandt, nicht verschwägert mit dem BUND): „Bei neueren Ducati-Testmaschinen fiel auf, dass die Klappe sich im Alltag nun offensichtlich gar nicht mehr schloss. Die Panigale war einfach immer brüllend laut“.

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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