Kennzeichen am Motorrad bald auch vorn?

Kennzeichen am Motorrad bald auch vorn?

Das Nachrichtenportal auf T-Online berichtet von einer Initiative einzelner Bundesländer. Es geht darum, dass wegen mangelnder Identifikationsmöglichkeiten Motorradfahrer bei Kontrollen im fließenden Verkehr häufig ungeschoren davonkommen – und auch um ein zusätzliches Kennzeichen vorn. Damit greifen die Behörden endlich eine alte Forderng der VAGM auf. Neben dem Kennzeichen vorn sind Fahrtenbuchauflage oder Halterhaftung auch im fließenden Verkehr wieder in der Diskussion. Ex-Minister Ramsauer hatte zuletzt noch die Nummernschilder „aus ästhetischen Gründen“ verkleinern lassen und die Identifikation der Motorräder weiter erschwert – jetzt schwenkt das Pendel hoffentlich zurück. Nachzulesen hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

36 Responses

  1. Ein Kennzeichen vorn am Motorrad wird es niemals geben, da es schlicht und einfach unmöglich ist, ein Kennzeichen an der Vorderseite des Motorrads anzubringen. Es müsste vollkommen frei hängen, da die wenigsten Motorräder an der Front Platz bieten, um das Kennzeichen (wie beim Auto) eng anliegend zu montieren. Im Falle eines Unfalls (besonders mit Fußgängern oder Radfahrern) könnte ein frei hängendes Kennzeichen an der Motorradfront zum tödlichen Geschoss oder zur tödlichen Klinge werden…

    Die Tatsache, dass hier die kleineren Nummernschilder aus „ästhetischen Gründen“ als Geschenk der Regierung aufgeführt werden, wird hier erneut einzig und allein auf die Motorradfahrer präzisiert. Diese Regelung gilt aber nicht (so wie hier dargestellt) explizit und nur für Motorräder. Auch die Besitzer von U.S. Autos und Oldtimern können die verkleinerten Kennzeichen erwerben und haben dies ebenso lange gefrdert, wie wir Motorradfahrer. Somit ist dies nicht einfach nur auf die Motorradfahrer abzuschieben, wie es hier gerne gemacht wird. Dass es so eine Änderung jedoch überhaupt gab, zeugt davon, dass die Regierung sogar auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer reagiert.

    Denn wir Motorradfahrer zahlen durch unser Hobby jede Saison Unmengen an Steuergeldern, besonders in Form von Kraftstoffsteuer und KFZ Steuer. Daher wird es sich der Staat nicht leisten können, das Motorradfahren durch solche Regularien unattraktiv zu machen…

    • Also ich bin dafür, dass Nummernschilder vorn angebracht werden müssen. Das ist auch kein großes Problem – unmöglich schonmal gar nicht. Zur „Not“ kann man m.E. auch Klebekennzeichen vorn zulassen.

      Übrigens zahle ich keine Kraftstoffsteuer und in den nächsten 9 Jahren auch keine KFZ Steuer für mein Motorrad 😉

      Und selbst wenn, würde ich trotzdem weiterhin fahren – so unattraktiv wird das Motorradfahren durch ein kleines Nummernschild vorn jetzt auch wieder nicht.

      Gruß
      Christian

    • Nichts ist unmöglich. Dummes Zeug.
      „Ästhetische“ Gründe? Die sind höher zu bewerten als die „gesundheitlichen“ Gründe der Anwohner?

  2. Würde ein vorderes Kennzeichen den Sound verbessern oder den Speed, so fände sich über Nacht eine Möglichkeit das zu realisieren dafür.
    Aber auch so gibt es diese Möglichkeit, etwa durch ein verkleinertes Kennzeichen, wie es in Italien auch für PKW möglich ist oder möglich war.
    Es sollte natürlich nicht so montiert werden, wie das vor 80 Jahren üblich war – in Richtung Längsachse des Fahrzeuges, sondern quer zur Längsachse, damit es auch vernünftig von vorn fotografiert werden könnte. Ist doch klar!

    • Selbst wenn Motorräder an der Vorderseite ein Kennzeichen hätten, würde sich anhand eines Blitzerfotos nur der Halter feststellen lassen. Denn der Fahrer ist aufgrund des Motorradhelms nicht zweifelsfrei identifizierbar. Oder soll hierfür dann das Tragen eines Schutzhelmes verboten werden?

      Wir haben in Deutschland nach wie vor eine Fahrerhaftung. Und keine Halterhaftung. Anhand des Kennzeichens würde sich somit nur der Halter des Motorrads ermitteln lassen, nicht aber der Fahrer, der zum Zeitpunkt des Fotos das Motorrad gefahren hat.

      Wäre es so einfach, dann bräuchte man ja bei Vekehrs-Ordnungswidrigkeiten mit dem PKW auch nur ein Foto vom Kennzeichen und keines vom Fahrer. Und wenn für Vekehrsteilnehmer, die im PKW eine Ordnungswidrigkeit begehen ein Fotos benötigt werden, auf denen Kennzeichen UND Fahrer zweifelsfrei identifizierbar sind, warum sollte man dort bei Motorradfahrern eine andere Regelung einführen? Motorradfahrer sind genauso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer. Sie als Autofahrer können ja hinterm Steuer auch Maskenball spielen und mit Mütze, Sonnenbrille und angeklebtem Bart Autofahren. Dann sind Sie auch nicht zweifelsfrei identifizierbar.

      Im Zweifelsfalle wird für den Beschuldigten entschieden. Und Argumente wie z.B. eine Einführung der Halterhaftung oder die generelle Auflage von Fahrtenbüchern für Motorräder ist so nicht realisierbar. Denn dann müsste diese Regelung für alle Verkehrsteilnehmer gelten, da bei solchen Regularien in den meisten Fällen „gleiches Recht für alle“ geltend gemacht wird.

      Würde es Ihnen gefallen, wenn Sie dann für ihr Auto ein Fahrtenbuch führen müssen? Oder wenn man Sie als Fahrzeughalter für Verstöße belangt werden, die Sie nicht selbst begangen haben?

      • Wir finden es immer wieder bemerkenswert, wie gut Leute wie Sie über Ihre Rechte informiert – und wie egal Ihnen die Grundrechte anderer Menschen sind.

        • Jeder hat in Deutschland das Recht, sich über seine eigenen Rechte zu informieren. Das dürfen Sie genau so tun wie ich.

          Wo habe ich bitteschön geschrieben, dass mir die Grundrechte meiner Mitmenschen egal sind? Und welches von Ihren Grundrechten verletze ich denn Ihrer Meinung nach, wenn ich Motorrad fahre?

          • STVO § 1
            Grundregeln
            (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
            (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

          • jeder Biker verletzt das Recht auf Ruhe von Anwohnern und Verkehrsteilnehmer wenn er mit widerlichem Krach fährt, ob Sie Persönlich dazugehören weiss ich nicht.

          • Motorradfahrer nerven einfach nur und gefährden mit ihren halsbrecherischem Fahrverhalten Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Die Fahrerhaftung sollte auf den Halter umgemümzt werden…mal sehen, ob er sein Motorrad dann nochmal einem Raser zur freien Verfügung stellt. Im Übrigen sollte jedes Motorrad mit einem Kennzeichenaufkleber an der vorderen Verkleidung ausgestattet werden, damit diese Nervensägen aus dem Verkehr gezogen werden können.

      • Das kann genauso gehandhabt werden wie bei Auto-Fahrern auch: Wenn der Halter nicht eingesteht wer gefahren ist und (!) der Fahrer nicht identifizierbar (oder ermittelbar) ist, dann wird ggf. ein Fahrtenbuch für die Zukunft verlangt.

        Wer sich an geltendes Recht hält und bei Verstößen mit den Behörden zusammenarbeitet, der muss kein Fahrtenbuch führen. Alle anderen müssen sich im Klaren sein was die Konsequenzen sind.

        Gruß
        Christian

      • CBR1100XX hat leider recht. Es gibt noch keine Halter-Haftung in Deutschland.

        Persönlich halte ich es jedoch für sinnvoll eine Halter-Haftung einzuführen wenn der Fahrer nicht ermittelt bzw. identifiziert werden kann. Übrigens nicht nur singulär für die Mopeds!

        Leider ist es aber politisch offensichtlich nicht gewollt.

        Mein einfaches Argument:
        Ein Halter (Besitzer) ist für seinen Besitz verantwortlich.

        Letztlich gilt dies in der Rechtssprechung auch auf anderen Gebieten (beispielsweise bei Immobilieneigentümern, Hundebesitzern, Waffenbesitzern etc.).

        Wenn der Besitzer eines Fahrzeuges nicht weiß, wer seinen Besitz benutzt dann vernachlässigt er seine Aufsichtspflichten und sollte in Zweifelsfall dafür auch gerade stehen.

        Sinn und Unsinn der Diskussion eines zusätzlichen Kennzeichens „vorne“ würden sich mit der Einführung der Halter-Haftung ad acta legen lassen und die Arbeit unserer Ordnungshüter und Gerichte deutlich reduzieren.

        • Mir gefällt diese Idee mit der Halterhaftung sehr. Nicht selten will bei einem Unfall keiner der fünf besoffenen Insassen der Fahrer gewesen sein. Das würde der Polizei ungeheuren Ermittlungsaufwand sparen, Kosten für eine kriminaltechnische Untersuchung usw. Man schickt einfach dem Halter einen Strafbefehl über die üblichen 90 Tagessätze und nimmt ihm den Lappen für ein Jahr oder mehr ab. Fall gelöst! Auch dieses leidige unerlaubte Entfernen vom Unfallort wäre dann kein Problem mehr, sobald jemand zweifelsfrei das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs kennt.
          Man muss nur unser Rechtssystem gründlich umstricken, denn noch ist jeder für sein eigenes Handeln oder Unterlassen rechtlich verantwortlich. Nicht mal Eltern können für das Handeln ihrer Kinder bestraft werden.

  3. Die „Grundregeln der STVO“ und die „Grundrechte der BRD“ sind zwei verschiedene Dinge. Das Grundrecht auf Ruhe für jeden Bürger gibt es nämlich im Grundgesetz nirgendwo.

    Und es ist nun mal sehr dehnbar und schwer definierbar, wo „Belästigung“ anfängt.

    • Man merkt dass Sie in Sachen Juristerei nicht über eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung hinweggekommen sind. Die brauchen Sie bestimmt auch regelmäßig.
      Wenn schon die STVO für Sie nicht gilt, dann vielleicht das Grundgesetz (ach – in dem von Lärm keine Rede ist? Und von Kopfschüssen und Folter ja auch nicht).

      Wie wäre es, wenn Sie mal Artikel 2 GG googeln?
      Recht auf körperliche Unversehrtheit
      „Des Weiteren schützt das Grundrecht die körperliche Unversehrtheit. Es schützt zunächst vor Einwirkungen, die die menschliche Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn beeinträchtigen. Von der körperlichen Unversehrtheit umfasst sind damit vor allem die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden, aber auch die körperliche Integrität, also den Körper so zu belassen, wie er ist. Körperliche Unversehrtheit iSd Art. 2 II 1 GG bedeutet also das Freisein von Schmerzen, Verunstaltungen und Verletzungen der körperlichen Gesundheit. Schließlich schützt es – über den Gesetzeswortlaut hinaus – auch die Gesundheit im psychischen Sinne.“
      „Grundrechte“ meint übrigens nicht nur Grundgesetz, sondern auch Artikel 12, 24, 29 der UN Menschenrechts-Charta.

      • Ich bin leider, wie Sie schon festgestellt haben, kein Jurist. Möge man mir vergeben.

        Aber wo wir schon beim Thema „körperliche Unversehrtheit“ sind, nur einmal eine kurze Gegenfrage: Haben unsere lärmgeplagten Motorradgegner eigentlich kein schlechtes Gewissen, wenn Sie mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen? Oder mit dem Zug fahren?

        Wenn Sie mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen oder mit dem Zug fahren, dann tun Sie genau das gleiche, was sie uns Motorradfahrern vorwerfen. Sie terrorisieren Anwohner in der Nähe des Flughafens und der Bahnstrecke mit Lärm. Natürlich werde ich jetzt hier wahrscheinlich zu hören bekommen, dass das keiner der Motorradgegner mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Glauben werde ich dies aber nicht…

        Aber wenn Sie sich durch Motorradlärm gestört fühlen, müssten Sie ja auch fliegen im Flugzeug und Zug fahren boykottieren. Denn die Benutzung dieser Verkehrsmittel verursacht Lärm im selben Ausmaß wie der Motorradlärm und stört genauso viele Leute, nur sie selbst nicht, denn Sie sitzen ja im Verkehrsmittel. Merken Sie, wie schnell auch Sie zum „Täter“ werden? Es würde mich wundern, wenn sich dessen jeder Motorradlärm-Gegner bewusst ist…

        • Nur damit Sie sich nicht wundern: Nach dieser Antwort und im Wissen, dass als nächstes die lauten Laubsauger, fahrenden Diskos und Rasenmäher kommen, beende ich diesen unerquicklichen Dialog:
          Im Gegensatz zu Ihrem Motorrad (wie Sie schon erwähnt haben mit Sportauspuff und über 90 dB Standgeräusch) wird ein Zug oder ein Flugzeug nicht mutwillig lauter gemacht, damit andere hören können, was da für ein toller Hecht kommt. Dass jeder Lärm produziert ist klar. Aber mutwillig? Ich tendiere wie viele Mitstreiter in der Tat dazu, meine Lärmproduktion zu kontrollieren. Beispielsweise habe ich einen Rasenmäher mit Umweltengel, der nur 56 dB laut ist. Trotzdem dürfte ich ihn sonntags nicht betreiben, weil auf diese Rechtsverletzung ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro steht. Sie hingegen fahren mit Ihrer pseudeolegalen Krachtüte in den Feierabend hinein und das Wochenende hindurch im festen Glauben, dass Sie hier was Gutes für die Volkswirtschaft tun. Das ist der Unterschied. Aber wie gesagt: Klappe!

  4. Jetzt platzt mir aber beim Lesen dieses Schwachsinns gerade mal der Kragen:
    Es ist schon bezeichnend, wie einige Täter, die Wochende für Wochenende Anwohner und Betroffene mit ihrem mutwilligen Lärm quälen, mit an den Haaren herbeigezogenen, spitzfindigen und dümmlichen „Argumenten“ und „Zwangsläufigkeiten“ ihr illegales Handeln auf Kosten der Allgemeinheit in Szene setzen.
    Es geht den Lärmopfern wohl kaum darum, die „armen“ Motorradfahrer zu „diskriminieren“. Die betroffenen Opfer werden schlicht und ergreifend enteignet, wenn sie sich am Feierabend oder an den Wochenenden nicht mehr in ihrem Haus oder Garten aufhalten können, weil es einfach zu laut ist, und man sich dem Dauerlärm nicht entziehen kann. Als Betroffener kann ich sagen, dass es einfach nicht mehr witzig ist, sich Wochenende für Wochenende irgendwohin auf die Flucht zu begeben oder die Zähne zusammenzubeißen und „durchzuhalten“, bis der Lärm endlich abebbt.
    Besonders „schön“ ist das, wenn man einen schwerkranken, pflegebedürftigen und im Sterben liegenden Angehörigen hat, der während der „heißen“ Phase, in der sich die Motorradfahrer vor dem eignenen Haus innerorts bei Tempo 80, 90, 100 unbehelligt von allen Behörden mit ihren manipulierten Fahrzeugen prima Vergnügen und Überholungsjadgden liefern, man weder weg kann, noch zuhause bleiben, weder ein Fenster öffnen, noch den Garten betreten kann, den ganzen Tag die Motoren bollern und das Haus dröhnt, so wie wir das im Vorjahr zwischen Ostern und Pfingsten erleben mußten.
    Anrufe bei der Polizei mit der Bitte um Kontrollen haben blöde Sprüche zur Folge. Z.B. bekommt man zu hören: keine Handhabe, da Nummernschilder nicht lesbar, Fahrer behaupten, wegen des Helms nicht selber gefahren zu sein, da könne man also leider gar nichts machen, diese Kontrollen seien immer so „unangenehm“ für die Kollegen (!), da kennt man sich leider nicht so gut aus, und so weiter und so weiter. Die zuständigen Ordnungsbehörden zeigen einem mit Ignoranz und Inkompetenz die kalte Schulter.
    Wenn man behördlicherseits mit einer Situation, nicht fertig wird und die Folgen nicht mehr kontrollieren kann, ist dies meiner Meinung nach einfach so nicht zulässig und muß zum Schutz der Betroffenen mit Durchfahrverboten und sonstigen geeigneten Maßnahmen komplett unterbunden werden. Ansonsten entsteht – wie das inzwischen im Weserbergland der Fall ist, ein rechtsfreier Raum, der von den Behörden aufgegeben ist. Den Bürgern bleibt dann nur noch der Klageweg.

    Für sich selbst, in ihrem eigenen Zuhause, fordern all diese Leute, denen es völlig egal ist, ob Gesetze eingehalten oder Leute den ganzen Sommer über mit mutwillig verursachtem Lärm gequält werden, selbstverständlich „Ruhe“ ein, wenn sie selber Ruhe haben möchten, genau wie sie vehement und egoistisch das Recht auf uneingeschränkte und freie Entfaltung in ihrer Freizeit auf Kosten der Allgemeinheit einfordern. Da stellt sich allerdings die Frage, welches „Recht“ hier höher zu bewerten ist: das Grundrecht auf ein bischen Ruhe in der sensiblen Zeit an den Wochenende, die die arbeitende Bevölkerung dringend zur Regeneration benötigt, um nicht krank zu werden, oder das vermeintliche „Recht“ auf freie Entfaltung auf kosten Anderer. Die Antwort erübrigt sich.
    Leider ist diese negative Art des Tourismus vielerorts politisch gewollt, die Bürger werden – z.B. wie im Weserbergland, von den zuständigen Ordnungsbehörden und der Polizei vollkommen alleine gelassen, da diese offensichtlich mehr Verständnis für die Raser und Lärmverursacher aufbringen, als für die Bürger, die unter dem Dauerkrach leiden und deren Rechte mit Füßen getreten werden.
    Kontrollen gibt es nicht, die Raser haben 100%ige Narrenfreiheit mit ihren manipulierten Fahrzeugen. Aktuell allein 2 schuldhafte Motorradtote in den letzten 2 Wochen und ein sprunghafter Anstieg der Motorradunfälle von 2012 auf 2013 im Landkreis Holzminden sprechen Bände und zeigen, was hier los ist, im Motorradparcour Weserbergland. Es besteht dringender Handlungsbedarf auf höherer Ebene, da ist der Gesetzgeber gefragt, so dass die ignoranten Behörden auf lokaler Ebene sich nicht mehr herauswinden können.

      • Nein, ich stimme zu, dass ein Kennzeichen vorne es leichter machen würde ähm… nennen wir sie negativ auffallende Motorradfahrer zu bestrafen. Und auch das mit dem Helm und der Fahrzeughaftung macht es nicht einfacher bei einem Vergehen den Schuldigen zu finden bzw zur Rechenschaft zu ziehen.

        Doch als Motorradfahrer fällt mir persönlich keine Lösung ein wie man vorne ein Nummernschild anbringen könnte (ja ich habe auch optische Gründe im Kopf). Ich stimme absolut zu dass hier etwas gemacht werden muss, aber wenn dann eine Lösung mit der beide Seiten leben können. Aber unsere Regierung neigt dazu bei Entscheidungen eilig Schnellschüsse zu produzieren die oftmals undurchdacht sind. Daher freut es mich dass, das Thema erstmal erledigt ist und hoffentlich schlaue Köpfe an einer guten Umsetzung arbeiten um es in 1 oder 2 Jahren nochmal zu versuchen.

  5. Optische oder andere Gründe ändern nichts an der Tatsache, dass durch stationäre Blitzer nur Autofahrer bestraft werden können!
    Für mich geht es einzig und allein um die Gleichbehandlung!

    • Die richtige Formulierung wäre „inländische Autofahrer“ gewesen. Führer ausländischer Kfz werden vielerorts auch nicht verfolgt, da die Zulassungsbehörden der Herkunftsländer die Halterdaten nicht preisgeben und schon gar nicht bei einer Fahrerermittlung mitwirken. Somit werden die Verfahren gegen Ausländer unverzüglich nach der Auswertung der Fotos eingestellt. Ja, die Welt ist ungerecht.

  6. Tja Gleichbehandlung gibt es halt in nicht allen Lebenslagen.
    PKW Fahrer kommen bei Neufahrzeugen auch in den Genuß von 3 Jahren TÜV. Bei Motorrädern sind es nur 2 Jahre. Somit auch eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Motorradfahrer, die schon seit Jahrzehnten moniert wird.
    Gleiches gilt für Fahrtenbuchauflagen, die bei Motorrädern teilweise länger ausfallen als bei PKW´s.
    Da wären unter anderem noch kollektive Streckensperrungen für Motorradfaher, die es für Autofaher auch nicht gibt. Sie sehen, es gibt noch viele Baustellen.

  7. Schönes Beispiel: Bestimmte Motorradfahrer fordern nur dann Gleichbehandlung, wenn es ihnen nutzt. Es ist ja so lästig den DB Eater alle zwei Jahre reinzuschrauben und nicht alle drei…

  8. Ach noch was: Kollektive Streckensperrungen bzw. Überholverbote gibt es auch für andere Fahrzeugklassen. Nur brüllen die nicht gleich Diskriminierung und sehen sich in ihren Grundrechten auf Rasen eingeschränkt. Oder beschweren sich Treckerfahrer, dass sie überholt werden dürfen bzw. Lkw, dass sie manchmal nicht überholen dürfen?

  9. Das ist seit langem das dämlichste, was ich zu einem technischen Thema gelesen habe.
    Echt wahr.

    Schon mal was von Aerodynamikgutachten gehört? Nein?
    Dann fragen Sie mal den (mehr oder weniger) freundlichen Herrn vom TÜV. Aber warten Sie, bis er fertig gelacht hat. Falls er es jedoch nicht mehr schafft und an Sauerstoffmangel stirbt, wird Ihnen der Richter eine Teilschuld anlasten!

    • Wer redet denn davon, dass man Ihnen ein Blechschild um den Hals bindet? Ich habe übrigens wirklich noch nie etwas von einem Aerodynamikgutachten gehört. Brauchen das Motorräder?

    • Wenn ich mir die weitaus meisten Harley-Fahrer anschaue, dann benötigen vor allem diese Leute ein Aerodynamikgutachten. Das ist auch verhältnismäßig einfach zu erstellen. Denn in vielen Arztpraxen gibt es Personenwaagen mit erweitertem Messbereich bis 150kg und mehr.

      Haha – aber ein Stückchen Blech vorne soll stören? Der war gut!

      • da fragen Sie mal einen Sachverständgen beim TÜV , der DEKRA etc , wie der gute Mann das sieht? Da wird Ihnen das Lachen aber schnell im Halse stecken bleiben.

        • Die öffentliche Diskussion geht um autonomes Fahren und fahrstiladäquate Versicherungstarife. Und dann soll es ein Problem sein, ein Motorrad von vorne identifizierbar zu machen? Wir reden hier schon lange nicht mehr von einem Blechschild…

  10. Redet nicht über Schilder, redet mal darüber, dass sich eine ganze Fahrzeugkategorie mittels Helm-Vermummung, mittels kleiner Kennzeichen und keines Kennzeichens vorn der Strafverfolgung entzieht, weil ein paar freidemokratische Schwachmaten sie regelmäßig beim Verkehrsgerichtstag in Goslar in Schutz nimmt, wenn wieder mal Halterhaftung für diese auffällige Personengruppe gefordert wird. So viel zum Thema Gleichbehandlung vor dem Gesetz.

    • Die kleinen Kennzeichen sind können genauso fotografiert werden wie große Kennzeichen,das ist technisch kein Problem.Das Motorräder das Kennzeichen nur hinten haben ist mindestens seid 70 Jahren so.Warum wurde das bei der Entwicklung von Blitzanlagen nicht bedacht?Fordern kann man erstmal alles auch wenn es der grösste Blödsinn ist.Nicht alle Motorräder haben eine Verkleidung auf die man ein Kennzeichen kleben kann,wie wird dann die Anbringung des Kennzeichens technisch gelöst?Wenn Halterhaftung,dann für alle.Aber Halterhaftung bedeutet doch nur das man sich die Ermittlung des Täters einfach machen will.Gottseidank ist das in Deutschland nicht so.Die nächste Forderung könnte dann sein das Polizisten die Geschwindigkeit schätzen können,wie in Österreich.

  11. „Die nächste Forderung könnte dann sein das Polizisten die Geschwindigkeit schätzen können,wie in Österreich…Fordern kann man erstmal alles auch wenn es der grösste Blödsinn ist.“
    Anderen Blödsinn vorhalten und selbst Blödsinn schreiben: Selbstverständlich fordern wir alle hier, dass Polizisten die Geschwindigkeit nur bei besonders lauten Fahrzeugen (über-) schätzen dürfen!

    „Das Motorräder das Kennzeichen nur hinten haben ist mindestens seid 70 Jahren so.“
    Das haben wir schon immer so gemacht…deshalb ist das richtig. Und die Erde ist das Zentrum des Universums, das wussten schon die Päpste im Mittelalter…und die waren schließlich unfehlbar!

    Kennzeichen vorne wären ja blöd, dann könnte man ja mit ganz normalen Blitzern beim zu schnellen Fahren erwischt werden. Das wäre für die Polizei ja viel zu einfach. Nicht wahr, Frankman? Auch schon mal in München durch den Tunnel gedonnert?

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/muenchen-motorradfahrer-wird-26-mal-im-gleichen-tunnel-geblitzt-a-1066757.html

Newsletter
Für weitere Informationen abonnieren Sie bitte unseren Newsletter.

Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner