Die TAZ berichtet über das Thema Motorradlärm – mit dabei der BUND Arbeitskreis Motorradlärm. In einfachen Worten das Wesentliche sagen: Autor Jost Maurin kann das auch bei komplexer Technik. Seine Recherchen legen offen: BMW und Co. geben zu, dass es leiser ginge, aber die Kundschaft will es nicht. Das kollidiert mit geltendem Recht: § 49 STVZO: „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.“ Ich vergass: dieses Recht gilt ja nicht für alle. Die deutsche Fahrzeugindustrie ist Spitze – vor allem im Cycle Beating und Gesundheitsschädigen. Hier gehts zum Artikel. Und gönnen Sie sich auch die Leserkommentare. Ist Koksen und Biken eigentlich erlaubt?
Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.