Acidmoto.ch meldet, dass die Schweizer laute Kräder künftig extra besteuern. Quelle: acidmoto.ch

Während bei uns lamentiert und diskutiert wird, führt die Schweiz eine Besteuerung besonders lauter Motorräder ein, wie das Portal acidmoto.ch exklusiv in seiner 1. April-Ausgabe meldet. (Acidmoto bedeutet übrigens frei übersetzt „ätzendes Motorrad“). Die Kreischkisten von Ducati mit 107 dB würden demnach beispielsweise fast 500 Franken Steueraufschlag pro Jahr mehr kosten (Ducati Panigale V4S: 1103 ccm, 157 kW, 107 dB, CHF 478.-). Das wäre dann Schweizer Pragmatismus, der die tatenlose EU und die Regierenden hierzulande in dieser Frage überholt. Vermutlich würde es trotzdem viele geben, die diesen dann „ganz superlegalen“ Lärm bezahlen würden – und dann auch glauben, ein Anrecht auf Belästigung zu haben. Das ätzende Motorrad sieht die „neue Regelung“ freilich kritisch (wie sonst auch): „Unser schönes Land zeigt einmal mehr, dass es generell gegen alles ist, was motorisiert ist und den geringsten Lärm erzeugt“. Mit „geringstem Lärm“ können die Ätzer die Ducati (aus dem immer wieder umwelt-vorbildlichen Hause Audi) kaum gemeint haben? Auch wenn es sich bei dieser Meldung um eine 1. April-Ente handeln könnte – vielleicht wird es ja wahr? Wir melden es, wenn sich die Quellenlage verfestigt.

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10 Responses

  1. Guter Vorstoss, allerdings viel zu billig für diese Typen. Wer braucht ein 200 PS-Motorrad in einem Land mit 120 km/h Höchstgeschwindigkeit? Nur Wichtigtuer und Hosenbläher.

  2. Aufgrund der Verträge zwischen der EU und der Schweiz unterliegt diese meines Wissens genau denselben (Verkehrslärm-)Regeln wie andere EU-Länder und damit eben auch Deutschland. Der Unterschied ist aber der, dass die Schweizer nicht ständig jammern ‚konnst nix machä wegge dä EU‘ sondern einfallsreich aktiv werden, um das Problem zumindest teilweise anzugehen – trotz, oder gerade wegen – Bestandsschutz und EU Recht. Dies zeigt dass man mit gutem Willen eben doch etwas dagegen unternehmen kann, auch innerhalb des bestehenden EU Rechts.
    Dass damit das Problem nicht an der Wurzel gepackt wird ist jedem klar, zumal jetzt die deutschen Lärmer wie gehabt -und ohne Aufschlag- weiter über die schweizer Alpenpässe und Täler donnern dürfen und werden (ja, genau da wo es besonders widerhallt !).

    Dennoch ist es ein weiterer Schritt Richtung Ächtung von bewusst- und mutwillig produziertem Lärm.

  3. Sogar eine schlechte Idee, wenn ich mir das überlege. Die Schweiz hat recht hohe Löhne und wer solche Maschinen dort fährt, kann sicherlich auch die 500 CHF pro Jahr extra für den Lärm ausgeben. Außerdem ist das, wie auch dort steht im Artikel, eigentlich eine abgeleitete Rechtfertigung, Lärm machen zu dürfen. Man hat jetzt also ein Anrecht darauf.

    • Klar. Aber das haben die Lärmer hier ja auch schon. Sie haben ja KFZ Steuer bezahlt und hoch besteuertes Benzin getankt. Da dürfen sie doch auch Leute krank machen und belästigen.

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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