Die StVO wird novelliert: Die „Poser“ Bußgelder gegen Lärm werden künftig nicht nur deutlich von 10 auf 80 bzw. von 20 auf 100 € angehoben, es findet zudem eine Aufwertung der Bedeutung des Lärmschutzes und die Gleichsetzung mit der Verkehrssicherheit statt. Eine wichtige Entscheidung: Behörden können die Lärmproblematik nicht mehr negieren. Immer noch geht man allerdings in der Politik davon aus, dass die Polizei genug Kapazität zum Kontrollieren hat und die härteren Sanktionen auch durchsetzen kann. Und auch die Wurzel des Übels wird geschont: Hersteller und Vertreiber von Lärmprodukten kommen weiter ungeschoren davon.

Auf Seite 43 des Bundesratsbeschlusses findet sich die Begründung:

„Um der Wertigkeit des Lärmschutzes (Schutzgut Gesundheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz) auch bei Verstößen gegen die Vorschriften des § 30 Absatz 1 Sätze 1, 2 und 3 StVO im Hinblick auf das in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelte Sanktionsniveau angemessen Rechnung zu tragen, sollte in der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Regelsatz zur laufenden Nummer 117 (bislang 10 Euro) und zur laufenden Nummer 118 (bislang 20 Euro) jeweils deutlich angehoben werden. Die Motorrad- und Autoposing-Lärmproblematik lässt sich nur durch eine intensive Überwachung und durch wirkungsvolle Sanktionsmaßnahmen im Sinne der lärmbetroffenen Bevölkerung lösen. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Regelsätze entsprechend anzupassen. Dem Lärmschutz sollte insoweit der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie der Verkehrssicherheit.“

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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