Dezibelwerte

Der Mythos
Lärmgrenzwert

Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten „Leistung-Masse-Verhältnis“ (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.

Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten „künstlich“ reduziert werden.

Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen: Die Hersteller bestätigen selbst „nach Treu und Glauben“ auf einem DIN A 4 Formular, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.
Es findet keinerlei Überprüfung der realen Werte durch das Kraftfahrtbundesamt statt!

Die Realität:
Freifahrtschein für die Hersteller

Originalformular Erklärung über die Einhaltung Geräuschemission

Diese „auf dem Papier“ zugelassenen Lärmgrenzwerte,
die der Hersteller auf einem Din-A 4 Zettel selbst bescheinigt (!)
werden – wenn überhaupt – nur unter engen Prüfbedingungen eingehalten. Dementsprechend hat das, was „zugelassen“ ist, leider wenig mit dem Lärmpegel, der sich in der Realität „auf der Straße“ und den Terassen der Anwohner abspielt, zu tun.

Überprüfbar sind diese Werte im Realtbetrieb auf der Straße von der Polizei zudem kaum, da de facto in einem aufwändigen Messverfahren die Situation „auf dem Prüfstand“ nachgestellt werden muss.

Volle Dröhnung:
Das Standgeräusch

Noch schlimmer sieht es beim sogenannten „Standgeräusch“ aus: für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keinerlei Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Damit erhält die Polizei aber die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit relativ einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen.
Bei der „Prüfanordnung“ bei Standgeräuschmessung wird der Motor wird auf die im Zulassungsschein angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5000 U/min liegt bzw. 3/4 der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5000 U/min beträgt.

Durch die Standgeräuschmessung können auffällig laute motorisierte Zweiräder festgestellt werden. Aufgrund einer gewissen Korrelation von Stand- und Fahrgeräusch läßt die Standgeräuschmessung bedingt Rückschlüsse auf andere relevante Betriebszustände zu.

Motorräder weisen äußerst unterschiedliche Standgeräusche – „Nahfeldpegel“ – auf. Die Geräusche, wie sie im Nahfeld gekennzeichnet sind, entwickeln sich genau in den Situationen, die nicht die „Fahrweise“ abbilden, wie sie im Typprüfverfahren bei der „Vorbeifahrtsmessung“ bzw. dem Fahrgeräusch zu Grunde liegen.
Genau dies führt aber bei den Betroffenen ganz besonders zu Störwirkungen. Es ist daher schlüssig, dass die Bevölkerung unter lauten Motorrädern jene versteht, deren Nahfeldpegel so hoch ist, dass bei entsprechender Betriebsweise besonders hohe Immissionen bei den Anwohnern hervorgerufen werden, und die die Grundlage zum „Tiroler Modell“, das Fahrzeuge mit besonders lautem Nahfeldpegel von bestimmten Strecken ausschließt.

Nahfeldpegel – Motorradmodelle

Anzahl Zulassungen "Nahfeldpegel" Standgeräusche

Menge zugelassener Motorräder (y-Achse) mit entsprechendem Nahfeldpegel (Standgeräusch) (x-Achse)
(Quelle: Verkehrsministerium Tirol)

Lärmverteilung gängiger Motorradmodelle
% Anteil (y-Achse), Nahfeldpegel (x-Achse)
(Datenquelle: Nutzermeldungen www.moto-db.eu – Stand 11-23)

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