Hier finden Sie Rechtsgrundlagen und Urteile
zum Thema Lärm im Verkehrsrecht
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
„§ 45 StVO“
„Rechtsgutachten: § 45 StVO ist sehr wohl geeignet für verkehrsrechtliche Anordnungen zum Gesundheitschutz“
Dieses Gutachten bezeichnet die bisher übliche Auslegung des § 45 StVO nicht nur als „rechtsdogmatisch wenig überzeugend“, sondern als „verfassungswidrig“. Tradiert denkende Straßenverkehrsbehörden setzen auf „Argumente der Beharrung“
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
„§ 30 StVO“
„Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
„§ 30 StVO“
„Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
„§ 45“
„Verkehrsrechtliche Anordnungen“
(1) 1Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
2Das gleiche Recht haben sie
…..
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
…..
Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
„RLS 19“
„Änderung der 16. BImSchV“
01.03.2021
Am 1. März 2021 sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19)“ zum Ersatz der RLS-90 mit dem Inkrafttreten der Änderung der „Verkehrslärmschutzverordnung“ (16. BImSchV) für die Berechnung des Beurteilungspegels an Straßen wirksam geworden.
Die RLS19 kennt drei unterschiedliche Fahrzeugarten: Pkw, leichte und schwere Lkw. Motorräder können zusätzlich berücksichtigt werden.
Unterschieden werden zudem Lkw mit und ohne Anhänger. Auch die Emissionen durch Motorräder werden nun stärker gewichtet, so entspricht der Lärm eines Motorrads nach RLS-19 dem eines Lkw mit Anhänger.
Amt der Tiroler Landesregierung
„Tiroler Modell“
„Beschwerde gegen Motorrad-Fahrverbote in Tirol wird abgewiesen“
26.01.2021
Das Ausmaß der Belästigungsreaktion auf den Motorradlärm tritt sehr deutlich zutage. Selbst bei niedrigen Lärmpegeln empfinden sich die AußerfernerInnen verglichen mit jenem zweispuriger Kraftfahrzeuge als ‚stark vom Motorradlärm belästigt‘.
Dies zeigt unter anderem, dass sogar unter jenen Befragten, die selbst Motorrad fahren, eine sehr große Zustimmung und ein großes Bedürfnis nach konkreten motorradlärmverminderten Schritten besteht. Diese reichen von einem Mehr an Verkehrskontrollen für Motorräder, über höhere Strafen für laute Zweiräder, bis hin zu Fahrverboten auf bestimmten Strecken.
Rechtliche Grundlagen – Standgeräusch
Europäische Kommission
„Tiroler Modell“
„Beschwerde gegen Motorrad-Fahrverbote in Tirol wird abgewiesen“
26.01.2021
„Die Kommissionsdienststellen haben die Prüfung Ihrer Beschwerde abgeschlossen. Ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften konnte dabei nicht nachgewiesen werden. Daher sehen wir keine Veranlassung, die Einleitung eines Verfahrens gegen Österreich durch die Kommission wegen Verstoßes gegen das EU-Recht vorzuschlagen.“
Europäische Kommission
„EU-Typgenehmigung“
Muster eines EU-Typgenehmigungsbogens
26.01.2021
Plant ein Hersteller,mehrere Seiren gleichen Typs zu herstellen, kann er die Genehmigungsbehörde um Erteilung einer Typgenehmigung ersuchen.
Im Prozess der Erteilung der Typgenehmigung führt der technische Dienst die Prüfung an einem Fahrzeug durch, das repräsentativ für den zu prüfenden Typ ist und überprüft, ob das Fahrzeug dem beschriebenen Typ entspricht.
Mit dem Typgenehmigungsbogen bescheinigt der Hersteller selbst die Herstellung der Fahrzeuge in der Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen genehmigt für den betreffenden Typ auf einem einfachen
TYPGENEHMIGUNGSBOGEN – ANHANG IV.
Für einzelne Unterserien oder weitere Modelle findet behördlicherseits keinerlei Überprüfungen statt.
BayObLG, VRS 63, 92
„Freibeweisregel“
„StVO § 30 – Bußgeldrechtliche Bedeutung“
23.11.1992
Verstöße gegen § 30 StVO sind gemöß § 49 Abs. 1 45 StVO mit Bußgeld bedroht. Zur Ahndung unnötigen Lärmens ist es nicht notwendig, dass der entstandene Lärm durch einen Geräuschmesser festgestellt worden ist, es ist in diesen Fällen als ausreichend anzusehen, wenn der Tatbestand durch die Aussagevon einem oder – besser noch – zwei Zeugen (insbesondere von zwei auf dem Gebiet der Lärmbekämpfung sachkundigen Polizeibeamten) bewiesen wird (vgl. BGH VRS 53, 224). Insofern sind nähere Feststellungen zur Lautstärke und zum am Tatort herrschenden allgemeinen Lärmpegel, insbesondere zum übrigen Straßenlärm, notwendig) (OLG Köln VRS, 284; Bay ObLG VRS 63, 219).
Verkehrsrecht Kommentar – Bachmeier, Werner / Müller, Dieter / Rebler, Adolf
Straßenverkehr AL 256 September 2014, Seite 10 – 2 StVO § 30
2 ObOWi 410/00
„Freibeweisregel“
„Verkehrsordnungswidrigkeit: Lärmbelästigung durch mehr- faches Hin- und Herfahren mit Motorrädern außerorts“
28.11.2000
Auch ohne Messung durch einen Geräuschmesser entspricht es der Lebenserfahrung, daß durch das (nicht den unmittelbaren Verkehrserfordernissen dienende) mehrmalige Hin-und Herfahren von Motorradfahrern außerorts im Bereich einer Kurve verbunden mit dem Abbremsen vor dem Wenden auf einem Parkplatz oder der Straße und dem anschließenden Beschleunigen nach dem Wendevorgang eine erhebliche Lärmbelästigung entsteht, die nach StVO § 1 Abs 2 vermeidbar ist.
K 4344/17 17.12.2018 – 1
„Poserurteil“
„StVO § 30 – Bußgeldrechtliche Bedeutung“
17.12.2018
Der Kläger wendet sich gegen eine polizeiliche Anordnung wegen Lärmbelästigung.
Die Klage wurde abgewiesen.
Die Straßenverkehrsbehörden können gegen sog. Auto-Poser eine auf §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3 PolG BW i.V.m. § 30 Abs. 1 StVO gestützte Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung erlassen, die die in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO normierten Verbote konkretisiert und eine Grundlage für die Verwaltungsvollstreckung schafft.
971 OWi 241 Js 26773/22
„Freibeweisregel“
„StVO § 30 – Verursachung unnötigen Lärms bei der Benutzung eines Fahrzeugs – Anwendung der Freibeweisregel“
24.06.2022
Gegen den Betroffenen (Führer des Kraftrades Harley-Davidson) wird wegen Verursachung unnötigen Lärms bei der Benutzung eines Fahrzeugs eine Geldbuße von 100,- Euro verhängt.
„Hierbei habe der Zeuge, der seit über drei Jahren Mitglied der als Polizeikommissar einer Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner sei , aufgrund seiner dortigen Tätigkeit speziell zur technischen sowie akustischen Erkennung von manipulierten Abgas- und Auspuffanlagen befähigt und erfahren ist, zwei Motorräder mit offener Abgasklappensteuerung differenziert wahrnehmen können. Man habe deshalb wegen des Verdachts einer technischen Manipulation die Fahrzeuge kontrolliert, ohne dass es im Ergebnis Grund zur technischen Beanstandungen der zulässigerweise in dem Fahrzeug des Betroffenen verbauten Abgasklappenanlage gegeben habe. Aufgrund der tatsächlichen Geräuschentwicklung sei indes unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Klappensteuerung zum Tatzeitpunkt aufgrund manueller Bedienung in den offenen Modus reguliert worden sei.“
Bundesrat
„Entschließung“
„Drucksache 125/1/20“
04.5.2020
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
-Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zur Minderung von Motorradlärm zu fassen.
Verkehrsministerkonferenz
„Bericht“
„Schutz vor Verkehrslärm von Straßen und Schienenwegen in Deutschland verbessern“
18./19.11.2021
Bericht der länderoffenen Ad Hoc Arbeitsgruppe Verkehrslärmschutz zur gemeinsamen Konferenz der Verkehrs und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) am 18./19. November 2021und zur Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 9./10. Dezember 2021
TOP 4.3 Schutz vor Lärm Verbesserung der Grundlagen für Lärmschutzmaßnahmen