GUTACHTEN | STUDIEN

Motorradlärm und Poserlärm von sogenannten Performance-Pkw, ist ein gesellschaftliches Problem. Leistung, Geltung und Status wollen die Einen durch „Sound“ ausdrücken. Die Anderen, die entsprechend Belästigten, haben erhebliche Einschnitte ihrer Lebensqualität, gesundheitliche Folgen und Vermögenseinbußen. Das Geschäftsmodell Fahrzeuglärm wird vom Gesetzgeber toleriert und vom Marketing der Fahrzeughersteller untermauert.
Folgend Stellungnahmen zur Thematik unter verschiedenen Aufgabenstellungen:

Verkehrsrecht

Geulen & Klinger, Rechtsanwälte

Straßenverkehrsrechtliche Regelungen nach § 45 StVO unter Beachtung des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden

16.02.2024

„Dieses Gutachten wird zeigen, dass die bislang wohl überwiegend geteilte Auslegung des § 45 StVO nicht nur rechtsdogmatisch wenig überzeugend, sondern überdies mit Blick auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungswidrig ist.“ 
„Es soll auch als Anregung und Hilfestellung für Gemeinden dienen, die gerade angesichts des jüngsten politischen Scheiterns einer StVG- und StVO-Novelle mehr Entscheidungsfreiheit zur Gestaltung ihres örtlichen Verkehrs auf dem gerichtlichen Wege – notfalls „bis nach Karlsruhe“ – erstreiten wollen.“

Geulen & Klinger, Rechtsanwälte

Rechtliche Möglichkeiten der Anordnung von innerörtlichem Tempo 30

18.05.2022

Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es zum einen, auf Grundlage der aktuellen Rechtslage herauszuarbeiten, welche Handlungsspielräume Kommunen schon heute haben, um großflächig Tempo 30 anzuordnen.

Denn Kommunen verfügen bereits über mehr Spielräume als sie häufig annehmen. Zum anderen wird dargelegt, dass nicht nur die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in den Kommunen etwas ändern können.

Prof. Dr. Wolfgang Klett

Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen von „ohne berechtigten Anlass“ und „erheblich beeinträchtigt“ im Sinne von § 117 OWiG

28.04.2022

Die Vorschrift lautet:
„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Prof. Dr. T. Bode

Situation um den Motorradlärm an der Hauptstraße Altenberg Odenthal am Rösberg

20.10.2021

Gesamtbetrachtend geht es bei dem Problem des Motorradlärms an der Altenberger Hauptstraße zwischen dem Dom und dem Ortsteil Blecher um das Problem der Übernutzung von Gütern. Dabei handelt es sich großteils um offenen, mehr oder minder gut organsierten Rechtsbruch und teilweise um Rechtsmissbrauch, der davon profitiert, dass Motorradfahrer nur sehr aufwendig zu kontrollieren sind.

Caemmerer-Lenz, Rechtsanwälte

Handlungsmöglichkeiten und – Pflichten auf Ebene der Normsetzung?

15.03.2021

Entgegen einer verbreiteten Auffassung hat der Mitgliedstaat Deutschland die Möglichkeit, den Lärmschutz zu verbessern bzw. zu effektivieren. Es könnte eine Schutzverstärkungsmaßnahme nach Art. 193 AEUV ergriffen werden. Auch wäre ein stärkerer Schutz wegen des Zurückbleibens der unionsrechtlichen Regelungen hinter dem hohen Schutzniveau des Art. 114 Abs. 3 AEUV möglich.

Schließlich ist an die Möglichkeit zu denken, bestimmte Strecken für Motorräder, die beispielsweise ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen, zu sperren.

Umweltrat

„Weniger Verkehrslärm für mehr Gesundheit und Lebensqualität – Pilotkommunen

2020

Die Umgebungslärmrichtlinie hat das Ziel, die Lärmproblematik durch den Verkehr vor Ort zu erfassen und Maßnahmen gegen Lärmbelastungen auf den Weg zu bringen. Die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie in Deutschland weist aber Schwächen auf, die Lärmbelastung konnte bisher noch nicht ausreichend reduziert werden.

Prof. Dr. Giering, Uni Trier

Werte und Kosten – Monetäre Bewertung von Lärm

23.07.2015

Wertverlust von Immobilien läßt sich beziffern:

• Ab ca. 50-55dB(A) tags

• In der Literatur angegebene Werte schwanken:
0,08-2,22%

• Hier: 0,9% Wertverlust pro Haushalt und Jahr bei einer Zunahme des Pegels um 1 dB (ab Pegel >55 dB(A) tags)

STUDIEN ZU Belästigung | Gesundheit

Dr. Omar Hahad, Prof. Andreas Daiber, Prof. Thomas Münzel et al.
Cardiologie Johannes Gutenberg-Universität, Mainz

Schon eine Nacht mit Straßenverkehrslärm kann das Herz belasten!

2/ 2026

Neue Forschung zeigt: Bereits eine einzige laute Nacht wirkt auf Blutgefäße, Herzfrequenz und Stresshormone – ein möglicher Mechanismus für Bluthochdruck und Herzerkrankungen bei Lärmexposition. 

Die Studie untersuchte zwar vor allem nächtlichen Straßenverkehrslärm, betont jedoch, dass diese Reaktionen grundsätzlich durch andere wiederholte Lärmereignisse besonders zu ruhebedürftigen Zeiten ausgelöst werden können, wie es ganz besonders für Motorrdlärm zutrifft.

Möhler + Partner

Studie zum Motorradlärm in Rheinland-Pfalz

3/ 2025

Ergebnis: Berechnungsmodelle erfassen realen Motorradlärm nicht ausreichend, was zu einer fehlerhaften Einschätzung der tatsächlichen Lärmbelastung und einer stärkeren Störung der Anwohner führt. Motorradlärm verursacht eine deutlich höhere Lärmbelastung als anderer Verkehrslärm, mit einer messbaren Differenz von über 30 dB.
Unzureichende Modellierung
: Berechnungsmodelle unterschätzen die Lärmemissionen von Motorrädern und führen so zu einer fehlerhaften Einschätzung der Lärmbelastung.
Hohe Lärmemissionen
: Motorräder erzeugen deutlich höhere Lärmpegel, insbesondere bei starken Beschleunigungen.
Zusätzliche Belastung
: Motorradlärm hebt vor allem an Wochenenden den Gesamtverkehrslärm spürbar an und belastet Anwohner stärker als bislang angenommen.

Umweltbundesamt

Einfluss des Lärms auf psychische Erkrankungen des Menschen

4/ 2023

Lärm – besonders Verkehrslärm – und Luftverschmutzung zählen zu wichtigen Umweltrisikofaktoren. Sie können das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Psychosen und Suizid erhöhen.

Die Auswirkungen entstehen durch biologische Mechanismen wie oxidativen Stress und Entzündungen sowie durch psychosoziale Belastungen.

K.-O. Kessler

Die Welt ist laut: Eine Geschichte des Lärms

2023

170 Millionen Menschen in der EU klagen über tägliche Lärmstörungen, bis zu 15 % über Schlafprobleme. Lärm ab 25–30 dB stört die Erholung und kann Nervosität, Herz‑ und Kreislaufprobleme sowie weitere gesundheitliche Folgen auslösen. Besonders betroffen sind Zeiten, in denen Ruhe und Regeneration nötig sind – etwa Feierabend oder Wochenenden. Wiederkehrende, laute Verkehrslärmquellen sind dabei ein wesentlicher Treiber dieser Belastung.

Thomas Münzel, Andreas Daibe, Omar Hahad

Bedeutung der Umwelt – Luftverschmutzung, Lärm und Hitze als kardiovaskuläre Risikofaktoren

2023

Verkehrslärm, Luftverschmutzung und Hitzewellen sind urbane Umweltfaktoren, die Herz und Kreislauf belasten.
Lärm kann Stressreaktionen, Gefäßentzündungen und oxidativen Stress auslösen und so kardiometabolische Erkrankungen fördern. Ein stärkeres Bewusstsein für diese Belastungen und gezielte gesetzliche Maßnahmen können helfen, die gesundheitlichen Folgen lauter Verkehrslärmquellen zu reduzieren.

Dr. Lars Schade, Jan Gebhardt, Umweltbundesamt

Geschäftsmodell Lärm

2023

Während die Motorräder offiziell die Lärmgrenzwerte der UNECE-Typgenehmigung erfüllen, setzen Hersteller mit belästigendem Sounddesign gezielt Auspuffklappen, Soundgeneratoren und andere Technologien ein, um das akustische Potenzial ihrer Fahrzeuge auszuschöpfen. Das Geschäftsmodell „Lärm“ basiert darauf, dass Fahrer laute, sportliche Geräusche bewusst wünschen, während die Anwohner unter dem extremen Verkehrslärm leiden und die Politik dies weitgehend zulässt.

Deutsches Ärzteblatt

Messbare Einflüsse auf das
kardiovaskuläre System

Perspektiven der Kardiologie 2/2022

Motorradlärm gefährdet das Herz
Insbesondere in den erholungsbedürftigen Zeiten, wie am Feierabend oder an Wochenenden verhindert Motorradlärm die Regeneration und belastet das Herz. Dauerhafter Lärm – auch von Motorrädern – erhöht Blutdruck, Stresshormone und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Omar Hahad, Martin Röösli, Andreas Daiber, Thomas Münzel

Lärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

2021

Hier ist eine kurze, prägnante Zusammenfassung mit leichtem Fokus auf laute Verkehrslärmquellen:

Umgebungslärm ist ein bedeutender Umwelt-Risikofaktor für die Gesundheit: Mindestens 20 % der europäischen Bevölkerung sind schädlichen Lärmpegeln von 55 dB oder mehr ausgesetzt, deutlich über den von der WHO empfohlenen Grenzwerten. Chronischer Lärm kann alltägliche Aktivitäten stören, Stressreaktionen auslösen und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Präventive Maßnahmen an der Lärmquelle sind daher entscheidend, um die Bevölkerung zu schützen.

Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Studie zur Wirkung des Motorradlärms
auf die betroffene Wohnbevölkerung im ländlichen Raum von BW

06/2021

Motorradlärm wirkt deutlich störender als anderer Straßenverkehrslärm, besonders abends, nachts und an Wochenenden.

Studien empfehlen deshalb, für Motorräder einen Belästigungsaufschlag von 4,6 dB zu berücksichtigen, da sie bei gleichem Pegel lauter wirken und höhere Belästigung auslösen, vor allem in stark befahrenen Sommermonaten.

Christoph Lechner, David Schnaite, Uwe Siebert, Stephan Böse-O’Reilly, Tirol

Auswirkungen von Motorradlärm auf die Belästigung – Eine Querschnittsstudie in den Alpen

2021

Motorradlärm verursacht eine um über 30 dB höhere Belästigung als anderer Straßenverkehrslärm, da er durch impulsartige Lautstärkespitzen, eine zeitliche Konzentration auf Sommerwochenenden, eine besonders starke Wahrnehmbarkeit bei Outdoor-Aktivitäten und durch eine störende Schallmodulation gekennzeichnet ist, die ihn subjektiv deutlich intensiver und unangenehmer erscheinen lässt als den Lärm von Autos oder sogar schweren Fahrzeugen.

Omar Hahad, Manfred E. Beutel, Donya A. Gilan, Matthias Michal, Andreas Daiber, Thomas Münzel

Auswirkungen von Umweltrisikofaktoren wie Lärm und Luftverschmutzung auf die psychische Gesundheit: Was wissen wir?

2020

Lärm, vor allem Verkehrslärm, und Luftverschmutzung zählen zu wichtigen Umweltrisikofaktoren. Studien zeigen, dass sie das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Psychosen und Suizid erhöhen können. Die Mechanismen umfassen biologische Faktoren wie oxidativen Stress und Entzündungen sowie psychosoziale Belastungen. Weitere hochwertige Studien sind nötig, um diese Zusammenhänge besser zu verstehen.

SDF GmbH GmbH

Gutachter entdecken Abschalteinrichtung

05.03.2020

Die Software in Fahrzeugen, insbesondere der Motorsteuerung, ermöglicht es Herstellern, Lärmgrenzwerte während der Typprüfung zu erfüllen, indem die Software so programmiert wird, dass sie gesetzlich geforderte Prüfzyklen erkennt und die Emissions- sowie Geräuschwerte nur während der Tests einhält.

Am Beispiel des Porsche Cayman wird im Gutachten nachgewiesen, dass die Motorsteuerungssoftware die Lärmgrenzwerte nur während der Typprüfung einhält, diese jedoch im realen Verkehr umgangen werden. Eine ähnliche Praxis, bei der gesetzliche Prüfanforderungen nur während der Tests erfüllt werden, ist auch bei Motorrädern gängig.

Umweltbundesamt

Gesundheitliche Auswirkungen von Straßenverkehrslärm

12.06.2019

Straßenverkehrslärm kann weitreichende gesundheitliche Auswirkungen haben.

  • Die WHO empfiehlt 53 dB tags und 45 dB nachts nicht zu überschreiten, um negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden.
  • Die neuen Leitlinien verdeutlichen die Relevanz von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Straßenverkehrslärm.
  • Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen den Bedeutungsgehalt von psychischen Erkrankungen durch Straßenverkehrslärm.
  • ¾ der Bevölkerung werden durch Straßenverkehrslärm belästigt. Dabei hat Lärm von Motorrädern hat besonderes Belästigungspotenzial.

Ingenieurbüro Möhler & Partner

Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr

12.06.2019

Die Studie zeigt, dass Typprüfungen die realen Geräuschemissionen von Motorrädern nicht ausreichend abbilden. Motorräder, die offiziell die Grenzwerte einhalten, können im realen Verkehr deutlich lauter fahren, besonders bei sportlichem Fahrverhalten oder aktiven Auspuff‑Systemen.

Die geltenden Vorschriften schützen die Anwohner daher nicht vor übermäßigem Motorradlärm.

Dr. Basner, Deutsches Arzteblatt

Was tun gegen den Lärm?

08.04.2019

Impulsive, laute Verkehrsgeräusche, wie sie vor allem an Wochenenden oder in Ferienzeiten auftreten, verursachen erhebliche Belästigung, Schlafstörungen und kardiovaskuläre Belastungen, die die Lebensqualität stark beeinträchtigen.

Trotz eindeutiger Evidenz für gesundheitliche Schäden sind Gesetze und Vorschriften unzureichend, sodass Anwohner nur ungenügend geschützt werden.

Präventive Maßnahmen, insbesondere zur Begrenzung von Lärm in Ruhezeiten, sind dringend erforderlich, um die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung zu sichern.

Prof. Dr. Dieter Müller,
NVZ, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Gibt es eine staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit im Normgefüge des Verkehrsrechts?

11.04.2019

Prof. Dr. Müller betont, dass der Staat nach Art. 2 Abs. 2 GG eine aktive Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Diese Pflicht gilt auch im Verkehrsrecht und umfasst präventive Maßnahmen, um Gefahren zu minimieren. Bestehende Regeln müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden, um die Bevölkerung wirksam vor Risiken zu schützen. Daraus folgt, dass diese Schutzpflicht auch für Lärm gilt und Anwohner vor übermäßiger Geräuschbelastung geschützt werden müssen.

Dr. Lars Schade, Umweltbundesamt

Warum beim Motorradlärm kaum Minderung in Sicht ist

08.03.2019

Motorradlärm und kein Ende!

  • Gesetzliche Lücken: Es fehlen Grenzwerte für den Außerortbereich, und die Kontrolle von Ersatzschalldämpfern ist unzureichend.
  • Gesellschaftliche Akzeptanz: Motorradlärm wird oft mit positiven Assoziationen wie Freiheit und Abenteuer verbunden, was lärmreduzierende Maßnahmen erschwert.
  • Fahrspaß im Vordergrund: Viele Motorradfahrer sehen Lärm als Teil des Fahrerlebnisses, wodurch freiwillige Maßnahmen zur Reduktion nicht effektiv umgesetzt werden.

Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um den Lärm spürbar zu verringern. Notwendig sind strengere gesetzliche Regelungen und eine bessere Kontrolle der Einhaltung.

WHO

„Lärm ist das Umweltproblem mit der zweithöchsten Krankheitslast“

2018

Lärm ist ein wichtiges Thema für die öffentliche Gesundheit. Es hat negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden und ist eine wachsende Sorge. Das WHO-Regionalbüro für Europa hat diese Leitlinien auf der Grundlage der wachsendes Verständnis für diese gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber Umgebungslärm.Diese Richtlinien sollen Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Umwelteinflüssen geben Lärm aus verschiedenen Quellen: Verkehrslärm (Straßenverkehr, Eisenbahn und Flugzeug), Windkraftanlage Lärm und Freizeitlärm.

Deutsche Gesellschaft für Akustik

Stellungnahme zur Umweltgerechtigkeit

10.04.2017

Vorrangig sind die Belastungen abzubauen, die das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzen, d.h. in der Praxis des deutschen Immissionsschutzrechtes Belastungen abzubauen, die im engeren Sinne zu Krankheiten führen können (im Unterschied zum Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation, der Gesundheit als Zustand völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens definiert).

Universität Wien

Warum sind Motorradgeräusche so lästig?

19.-21.05.2015

Motorradlärm wird als besonders belästigend wahrgenommen, weil der reine dB(A)-Wert die tatsächliche Lästigkeit bei weitem nicht ausreichend abbildet. Erst durch psychoakustische Merkmale wie hohe Lautheit mit starker Energie im sensiblen 2–4-kHz-Bereich, extreme Schärfe, ausgeprägte Rauhigkeit sowie abrupte, perkussive Lautstärkeanstiege erklärt sich, warum Motorradgeräusche oft als deutlich aggressiver und belästigender wirken als andere Verkehrsgeräusche – selbst bei vergleichbaren Pegeln.

Robert-Koch Institut

„Reiche wohnen woanders“

27.05.2013

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zwischen November 2008 und Dezember 2011 die „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ (DEGS1) durchgeführt.

In dieser Publikation wird auf der Grundlage der DEGS1-Daten in ersten deskriptiven Analysen der Frage nachgegangen, wie verbreitet die in DEGS1 erfassten Lärmbelästigungen und die Straßen-verkehrsbelastung in der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands sind und inwieweit sich diese nach sozioökono-mischem Status und Wohnverhältnissen unterscheiden.

Wirtschaftliche – GESELLSCHAFTLICHE FOLGEN

Arbeitsring Lärm der DEGA

Lärm kostet mehr als die Gesundheit

20.05.2014

Im Mittelpunkt der Veranstaltung des Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V., Münchner Forum und Gesundheitsladen München e.V. stand die Frage nach den finanziellen Folgen von Straßenverkehrslärm. Diskutiert wurden insbesondere Auswirkungen auf Immobilienpreise und Gesundheitskosten.

Zwar sind die externen Kosten von Lärm schwer exakt zu beziffern, sie gehen jedoch in die Milliarden. Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes wird Straßenlärm am häufigsten als Belastung genannt, sodass hier auch die höchsten volkswirtschaftlichen Kosten zu erwarten sind.

Prof. Dr. Giering, Uni Trier

Wertverluste bei Immobilien

23.07.2015

• Ermittlung des prozentualen Wertverlusts (Immobilienwert, Mietmindereinnahmen) pro Jahr pro Haushalt bei einer Pegelzunahme um 1dB

• Ab ca. 50-55dB(A) tags
• In der Literatur angegebene Werte schwanken: 0,08-2,22%

• Hier: 0,9% Wertverlust pro Haushalt und Jahr bei einer Zunahme des Pegels um 1 dB (ab Pegel >55 dB(A) tags)

Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Studie zur Wirkung des Motorradlärms
auf die betroffene Wohnbevölkerung im ländlichen Raum von BW

06/2021

Motorradlärm wirkt deutlich störender als anderer Straßenverkehrslärm, besonders abends, nachts und an Wochenenden.

Studien empfehlen deshalb, für Motorräder einen Belästigungsaufschlag von 4,6 dB zu berücksichtigen, da sie bei gleichem Pegel lauter wirken und höhere Belästigung auslösen, vor allem in stark befahrenen Sommermonaten.

RECHTSGRUNDLAGEN | URTEILE

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 „§ 45“

Verkehrsrechtliche Anordnungen

(1) 1Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

2Das gleiche Recht haben sie

…..

3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

…..

Geulen – Klinger Rechtsanwälte

 „§ 45 StVO“

16.2.2024

Rechtsgutachten: § 45 StVO ist sehr wohl geeignet für verkehrsrechtliche Anordnungen zum Gesundheitschutz

Dieses Gutachten bezeichnet die bisher übliche Auslegung des § 45 StVO nicht nur als „rechtsdogmatisch wenig überzeugend“, sondern als „verfassungswidrig“. Tradiert denkende Straßenverkehrsbehörden setzen auf „Argumente der Beharrung“

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 „§ 30 StVO“

Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Richtlinien für Lärmschutz an Straßen

„RLS 19“
Änderung der 16. BImSCHV

2021

Am 1. März 2021 sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19)“ zum Ersatz der RLS-90 mit dem Inkrafttreten der Änderung der „Verkehrslärmschutzverordnung“ (16. BImSchV) für die Berechnung des Beurteilungspegels an Straßen wirksam geworden.

Die RLS19 kennt drei unterschiedliche Fahrzeugarten: Pkw, leichte und schwere Lkw. Motorräder können zusätzlich berücksichtigt werden.

Unterschieden werden zudem Lkw mit und ohne Anhänger.
Auch die Emissionen durch Motorräder werden nun stärker gewichtet: so entspricht der Lärm eines Motorrads nach RLS-19 dem eines
„schweren Lkw mit Anhänger.“

Amt der Tiroler Landesregierung

„Tiroler Modell“

Motorradlärmstudie Ausserfern 2019

Das Ausmaß der Belästigungsreaktion auf den Motorradlärm tritt sehr deutlich zutage. Selbst bei niedrigen Lärmpegeln empfinden sich die AußerfernerInnen verglichen mit jenem zweispuriger Kraftfahrzeuge als ‚stark vom Motorradlärm belästigt‘.

Dies zeigt unter anderem, dass sogar unter jenen Befragten, die selbst Motorrad fahren, eine sehr große Zustimmung und ein großes Bedürfnis nach konkreten motorradlärmverminderten Schritten besteht. Diese reichen von einem Mehr an Verkehrskontrollen für Motorräder, über höhere Strafen für laute Zweiräder, bis hin zu Fahrverboten auf bestimmten Strecken.

Europäische Kommission

„Tiroler Modell“

Beschwerde gegen Motorrad-Fahrverbote in Tirol wird abgewiesen“

26.01.2021

„Die Kommissionsdienststellen haben die Prüfung Ihrer Beschwerde abgeschlossen. Ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften konnte dabei nicht nachgewiesen werden. Daher sehen wir keine Veranlassung, die Einleitung eines Verfahrens gegen Österreich durch die Kommission wegen Verstoßes gegen das EU-Recht vorzuschlagen.“

Europäische Kommission

„EU-Typgenehmigung“

Muster eines EU-Typgenehmigungsbogens

26.01.2021

Plant ein Hersteller,mehrere Seiren gleichen Typs zu herstellen, kann er die Genehmigungsbehörde um Erteilung einer Typgenehmigung ersuchen.

Im Prozess der Erteilung der Typgenehmigung führt der technische Dienst die Prüfung an einem Fahrzeug durch, das repräsentativ für den zu prüfenden Typ ist und überprüft, ob das Fahrzeug dem beschriebenen Typ entspricht.

Mit dem Typgenehmigungsbogen bescheinigt der Hersteller selbst die Herstellung der Fahrzeuge in der Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen genehmigt für den betreffenden Typ auf einem einfachen Typgenehmigungsbogen Anhang IV.

Für einzelne Unterserien oder weitere Modelle findet behördlicherseits keinerlei Überprüfungen statt. 

BayObLG, VRS 63, 92

„Freibeweisregel“

StVO § 30 – Bußgeldrechtliche Bedeutung

23.11.1992

Verstöße gegen § 30 StVO sind gemäß § 49 Abs. 1 45 StVO mit Bußgeld bedroht. Zur Ahndung unnötigen Lärmens ist es nicht notwendig, dass der entstandene Lärm durch einen Geräuschmesser festgestellt worden ist, es ist in diesen Fällen als ausreichend anzusehen, wenn der Tatbestand durch die Aussagevon einem oder – besser noch – zwei Zeugen (insbesondere von zwei auf dem Gebiet der Lärmbekämpfung sachkundigen Polizeibeamten) bewiesen wird (vgl. BGH VRS 53, 224), (OLG Köln VRS, 284; Bay ObLG VRS 63, 219).

Verkehrsrecht Kommentar – Bachmeier, Werner / Müller, Dieter / Rebler, Adolf
Straßenverkehr AL 256 September 2014, Seite 10 – 2 StVO § 30

2 ObOWi 410/00

„Freibeweisregel“

Lärmbelästigung durch mehrfaches Hin- und Herfahren mit Motorrädern

28.11.2000

Auch ohne Messung durch einen Geräuschmesser entspricht es der Lebenserfahrung, daß durch das (nicht den unmittelbaren Verkehrserfordernissen dienende) mehrmalige Hin-und Herfahren von Motorradfahrern außerorts im Bereich einer Kurve verbunden mit dem Abbremsen vor dem Wenden auf einem Parkplatz oder der Straße und dem anschließenden Beschleunigen nach dem Wendevorgang eine erhebliche Lärmbelästigung entsteht, die nach StVO § 1 Abs 2 vermeidbar ist.

9/2014

28.11.2000

28.11.1972

K 4344/17 17.12.2018 – 1

 „Poserurteil“

StVO § 30 – Bußgeldrechtliche Bedeutung

17.12.2018

Der Kläger wendet sich gegen eine polizeiliche Anordnung wegen Lärmbelästigung.

Die Klage wurde abgewiesen.

Die Straßenverkehrsbehörden können gegen sog. Auto-Poser eine auf §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3 PolG BW i.V.m. § 30 Abs. 1 StVO gestützte Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung erlassen, die die in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO normierten Verbote konkretisiert und eine Grundlage für die Verwaltungsvollstreckung schafft.

04.06.2019

971 OWi 241 Js 26773/22

 „Freibeweisregel“

StVO § 30 – Verursachung unnötigen Lärms bei der Benutzung eines Fahrzeugs – Anwendung der Freibeweisregel

24.06.2022

Gegen den Betroffenen (Führer des Kraftrades Harley-Davidson) wird wegen Verursachung unnötigen Lärms bei der Benutzung eines Fahrzeugs eine Geldbuße von 100,- € verhängt.

„Der aufgrund besonderer technischer und akustischer Schulung sachkundige Zeuge konnte den offenen Modus der Abgasklappensteuerung eindeutig wahrnehmen. Seine Aussage allein trägt die Feststellung, selbst wenn die spätere Kontrolle keine offensichtlichen technischen Mängel erkennen ließ.

BESCHLÜSSE POLITIK

VMK 4/2025

„Beschluss“

01./03. April 2025

Die VMK nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Kenntnis und fordert das BMDV erneut auf, die bereits 2020 bechlossenen und mehrfach angemahnten Maßnahmen zur Verbesserung des Rechtsrahmens gegen übermäßigen Motorradlärm unverzüglich umzusetzen.

Damit macht die VMK deutlich, dass Motorradlärm weiterhin ein ungelöstes Problem ist und konkrete, rechtlich abgesicherte Instrumente zur Lärmminderung zügig geschaffen und angewendet werden müssen.

TOP 6.1 Motorradlärm

VMK 10/2024

„Beschluss“

09./10. Oktober 2024

Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des BMDV zu Motorradlärm zur Kenntnis und fordert erneut die Umsetzung der bereits 2020 und 2023 beschlossenen Maßnahmen.

Die VMK betont damit, dass übermäßiger Motorradlärm weiterhin ein Problem ist und das BMDV konkrete, wirksame und rechtssichere Maßnahmen zur Lärmminderung unverzüglich umsetzen muss.

TOP 6.9 Motorradlärm

VMK 4/2024

Beschluss“

17./18. April 2024

Die VMK bestätigt den Bericht des BMDV zu Motorradlärm und fordert das Ministerium erneut auf, die im Oktober 2023 beschlossenen Verbesserungen des rechtlichen Rahmens zur Eindämmung von Motorradlärm umzusetzen.

Die VMK macht deutlich, dass das Problem des übermäßigen Motorradlärms unverändert besteht und das BMDV die Maßnahmen zügig umsetzen muss, um die Lärmbelastung für Anwohnende zu verringern.

TOP 6.5 Motorradlärm

VMK 10/2023

„Beschluss“

11./12. Oktober 2023

Die Konferenz greift die bereits 2020 vom Bundesrat geforderten Maßnahmen erneut auf und verlangt deren Umsetzung vom BMDV

Die VMK stellt fest, dass übermäßiger Motorradlärm ein bundesweit erhebliches Problem darstellt, und bittet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, den rechtlichen Rahmen zur wirksamen Minderung von Motorradlärm zeitnah zu verbessern.

TOP 6.12 Motorradlärm

Ad Hoc Lärmschutzgruppe der VMK 11/2021

„Bericht“

18./19. November 2021

Schutz vor Verkehrslärm von Straßen und Schienenwegen in Deutschland verbessern

Bericht der länderoffenen Ad Hoc Arbeitsgruppe Verkehrslärmschutz zur gemeinsamen Konferenz der Verkehrs und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) am 18./19. November 2021und zur Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 9./10. Dezember 2021

TOP 4.3 Schutz vor Lärm Verbesserung der Grundlagen für Lärmschutzmaßnahmen

UMK 1/2022

„Beschluss“

  1. Januar 2022

Die UMK fordert, dass Motorradlärm an besonders belasteten Strecken durch rechtliche Anpassungen, erleichterte Verkehrsverbote, Tempolimits, verbesserte Kontrollmöglichkeiten und im Rahmen eines verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutzes wirksam reduziert wird.

Ziel ist es, insbesondere die Belastung durch laute Motorräder an Wochenenden und im Sommer an kurvigen, landschaftlich attraktiven Strecken zu verringern und gleichzeitig die Gesamtbelastung der Bevölkerung aus allen Verkehrsträgern zu berücksichtigen, wobei auch Identifizierungsprobleme durch Helmpflicht und fehlende Frontkennzeichen gelöst werden sollen, um Verstöße zuverlässig verfolgen zu können.

TOP IV „Laute Kraftfahrzeuge (einschließlich Motorräder)

Bundesrat

„Entschließung“

Drucksache 125/1/20

04.05.2020

Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm

– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zur Minderung von Motorradlärm zu fassen.

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