Bericht im MDR zum Thema Motorradlärm im Müglitztal – Ausriss Mediathek, hier nachzusehen.
Im Müglitztal kümmert sich kaum ein Biker um die elektonischen Schilder, die auf zu hohe Lärmbelästigung hinweisen – das ist das Ergebnis eines Langzeitversuchs an diesem Hotspot in der Sächsischen Schweiz. Was hilft sind Verkehrskontrollen durch die Polizei, was wiederum dafür spricht, dass es mit dem freiwilligen Lärmverzicht bei den Motorradfahrern nicht weit her ist. Die Ergebnisse stehen im deutlichen Gegensatz zu den Aussagen der Baden-Württembergischen Landesregierung. Im Schwabenländle sollen die Lärm-O-Meter ausser Umsatz auch noch etwas im Sinne der Anwohner bewegen. Die ARD berichtet hier. Die Anwohner bemängeln, dass die Ergebnisse der Lärmmessungen unter Verschluss gehalten werden.
Eine Antwort
Seit mehr als 12 Jahren bemüht sich die Bürgerinitiative „Laggenbecker Verkehrschaos“ gegen endlose Verzögerungstaktik zum Teil wahnwitzige Ausflüchte von verschiedenster Seite, Verantwortliche zumindest zu Lösungsansetzen gegen diese Radaubrüder auf zwei Rädern zu veranlassen.
So wird es niemand verwundern, wenn die Bi. die vor Kurzem in der Presse erläuterte Petition gegen den Motorradlärm nachhaltig mit unterstützt. Eine stetig wachsende Anzahl von Motorradfahrern verstößt hemmungslos, grob fahrlässig und immer öfter in voller Absicht gegen die Straßenverkehrsirdnung. Um so erstaunlicher erscheint es, dass hier eine Art rechtsfreier Raum als Ausdruck der „Freiheit für mündige Bürger “ hingenommen wird. Laut Bundesverkehrsministerium gibt es geeignete Maßnahmen, man muß sie nur nutzen! Kommen zuständige Behörden und Politiker somit ihren Pflichten, zu denen der Bürger sie eingesetzt hat, auf die sie teilweise ihren Amtseid geleistet haben, für die sie der Bürger bezahlt, nicht angemessen nach? Es stimmt schon bedenklich, wenn Paragraph 45 1-2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung den „Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ verlangt und über eine ganze Generation hin nicht mal ansatzweise umgesetzt wird. Dabei genügen als Handlungsanlass laut dieses Paragraphen „Lärmeinwirkungen, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hingenommen werden muss“
Kommt der Verantwortliche seinen Pflichten nicht nach, muss er, bzw. die zuständige Behörde dem Geschädigten Schadenersatz zahlen.
Wen wundert es, dass sich unter solchen Voraussetzungen betroffene Bürger schwer tun, einschlägige Behörden oder Verantwortliche zu unterstützen, indem sie z.B. Flächen für einen Fahrradweg bereitstellen, von diesen aber bei eigenen, überaus berechtigten Anliegen konsequent abgewiesen werden.
Aus all diesen Gründen trägt die Bi. diese Petition gegen den Motorradlärm mit, nicht zuletzt, um auf die wachsende Toleranz gegenüber offenkundigen Rechtsverstößen in den unterschiedlichen Bereichen aufmerksam zu machen.
Nicht nur Motorradfahrer sondern auch Anwohner an Verkehrswegen haben „ein Recht auf Freiheit“