(Bild: Screenshot Harzkurier, 14.4.26)

Erneut berichtet der Harzkurier zum Dauerproblem Motorradlärm in der Region:
„Motorradlärm auf der B242 im Harz: Diese Regeln werden jetzt gefordert“ titelt er am 14.4.26.
Anwohner der Harzhochstraße berichten von zunehmendem Motorradverkehr, erheblicher Lärmbelastung sowie riskanten Fahrmanövern und fordern deshalb Tempobegrenzungen, konsequente Kontrollen und regelmäßige Lärmmessungen.

Der Bundesverband gegen Motorradlärm stellt klar, dass das Problem nicht allein durch einzelne rücksichtslose Fahrer verursacht wird, sondern strukturell bedingt ist. Ein wesentlicher Anteil der Lärmbelastung entstehe durch die technische Auslegung moderner Motorräder. Motorräder hielten im Prüfzyklus die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte ein, seien im realen Straßenverkehr jedoch häufig deutlich lauter.

Der Verband kritisiert die bestehenden Messverfahren als unzureichend. Diese seien auf standardisierte Prüfstandssituationen beschränkt und ermöglichten Herstellern, Fahrzeuge gezielt auf die Testbedingungen abzustimmen. Auch zusätzliche Messverfahren beruhten teilweise auf Selbstzertifizierung, während unabhängige Kontrollen im Alltagsverkehr kaum stattfänden.

Nach Einschätzung des Bundesverbands handelt es sich um ein grundlegendes Systemproblem. Es entstünden Regelwerke, die „auf dem Papier streng wirken, in der Praxis aber Spielräume lassen“. Gefordert werden daher realitätsnahe Messverfahren, strengere gesetzliche Vorgaben und eine wirksame Kontrolle der tatsächlichen Lärmemissionen im Straßenverkehr.

Langfristig sieht der Verband nur durch gesetzliche Änderungen eine spürbare Entlastung der Anwohner. Als mögliche Maßnahme werden auch zeitweise Fahrbeschränkungen an stark belasteten Wochenenden in besonders betroffenen Bereichen genannt – mit dem Ziel, Lärm-Hotspots wie die B242 im Harz zu entschärfen, ohne das Motorradfahren grundsätzlich einzuschränken.

Ein Kommentar

  1. Wenn wir etwas gegen den Straßenlärm unternehmen wollen, müssen klare Grenzwerte festgelegt werden.
    Ohne sie ist jedes Gesetz wirkungslos.

    Ein Grenzwert für den Geräuschpegel ist im realen Straßenverkehr nicht rechtsverbindlich durchsetzbar.
    Zu viele äußere Einflüsse spielen eine Rolle.

    Eine mögliche Alternative wäre die Festlegung einer maximalen Motordrehzahl, insbesondere derjenigen, die **bei der Typgenehmigung für die Geräuschpegelprüfung für die Typzulassung verwendet wird**.
    Der Vorteil dieses Ansatzes liegt darin, dass Fahrzeuge bei dieser Drehzahl „automagisch“ deutlich leiser sind.

    Eine solche Motordrehzahl erzeugt typische Frequenzen, die sich mit einer einfachen Audioaufnahme charakterisieren lassen.
    Es ist keine komplizierte Technik erforderlich; eine einfache Videoaufnahme genügt, um die Überschreitung des Grenzwerts nachträglich zu dokumentieren.

    Die Messung müsste nicht einmal hochpräzise erfolgen, wie es bei der Geschwindigkeit der Fall ist. Jemand, der seinen Motor grundlos aufheulen lässt, überschreitet den Grenzwert nicht um einige Prozent. Eine subjektive Einschätzung genügt; nur wenn der Fahrer die Überschreitung bestreitet, wird ein Gutachten eines Akustikexperten eingeholt.

    Dann müsste das Gesetz nur noch in § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie folgt geändert werden:

    Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h darf die Motordrehzahl den bei der Typgenehmigungsprüfung definierten Wert für die Schallpegelmessung nicht überschreiten.
    Dies würde selbstverständlich für alle Fahrzeuge gelten.

    An Motorrad-Hotspots könnte man dann einfach die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzen, und fertig.

    Das würde den Bikern den Wind aus den Segeln nehmen …

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