Ein klassischer Fall:
Anwohner der B 48 in Hochspeyer werden ihres Lebens nicht mehr froh, können ihren Garten nicht mehr nutzen, haben Lärm fast rund um die Uhr am Wochenende, beschweren sich, sammeln Unterschriften, wenden sich an Polizei und Behörden. Auch in Rheinland-Pfalz haben Anwohner einer beliebten Motorradstrecke die Nase voll und machen ihrem Ärger Luft. Dabei wird auch offenbar, wie man die Bürger behördlicherseits gegen die Wand laufen lässt. Zwei Kostproben aus der Rheinpfalz:

1. „Wenig Hoffnung (dürfen die Anwohner)  auf den LandesbetriebMobilität (LBM) setzen, der für den baulichen Lärmschutz an der B48 zuständig wäre: Die Ortsdurchfahrt von Hochspeyer „befindet sich im Lärmkataster aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung und der relativ geringen Anzahl von Betroffenen in einer nachrangigen Dringlichkeitsstufe“, erklärt LBM-Sprecherin Birgit Küppers auf Anfrage der Zeitung RHEINPFALZ.“

Das muss man sich auf dem Trommelfell zergehen lassen: Nach den Regeln des LandesbetriebsMobilität ist das Anliegen der Anwohner „kein Fall“. Oder anders: Da sei es gar nicht zu laut. Das haben die Behörden im Lärmkataster anhand von Verkehrszählungen im Berufsverkehr so definiert (Lärm wird nicht gemessen, sondern anhand von Strichlisten errechnet). Anmerkung: Vielleicht ist es besser so, dass dieser mobile Landesbetrieb sich hier ausklinkt. Sollten wegen der illegalen Raserchaoten Schallschutzwände die Pfälzer Landschaft verschandeln?

2. „Ebenfalls kein Gehör findet der Lärmschutz im Biosphären-Reservat bei der Kaiserslauterer Polizei. „Das Thema Lärm macht weniger als fünf Prozent bei den Bürger-Beschwerden aus“, sagt Wolfgang Denzer von der Pressestelle des Präsidiums Westpfalz. Zwar seien die Beamten durchaus im Besitz einer mobilen Schall-Messstation, man kümmere sich aber bislang vornehmlich um die Geschwindigkeitskontrollen und betreibe Aufklärung zur Unfall-Verhütung.“

Ganz typisches Abwiegel-Verhalten der Polizei. „… sind im Besitz einer mobilen Schall-Messstation… “. Das lässt hoffen, dass aus den Besitzenden auch irgendwann Benutzende werden. Hauptsächlich befassen sich Beamte aber damit, auszurechnen, wie viel Prozent der Beschwerden auf Lärm entfallen. 5 Prozent = kein Problem. Und was ist mit den 2 % Kindesmißhandlungen? Wenn es beim Lärm mehr wäre, änderte das übrigens auch nichts: Im Rems-Murr-Kreis haben verschiedene Anwohner an einer Rennstrecke im vergangenen Jahr mehr als ein Dutzend Mal dokumentiert die Polizei gerufen wegen illegalen Rennbetriebs. Da kommt aber keiner. In der Regel wird von der Polizei behauptet, die Dienststellen am Wochenende seien unterbesetzt (traurige Ironie an: „…die Kollegen sitzen gerade an einer Statistik über gemeldete Bürger-Beschwerden…“ Ironie aus). Geschehen ist nichts – außer ein paar Raserunfällen. Die Polizei ist in diesem Thema sowieso immer unterbesetzt … (und hat in der Praxis an der Straße leider auch nicht viel zu melden).

Fazit – in Baden-Württemberg wie in Reinland-Pfalz:

Ziel scheint es zu sein, die betroffenen Bürger dezent in die Querulanten- und Nestbeschmutzer-Ecke („es gibt doch keinen Lärm in unserem Bisphären-Reservat, das haben wir ja noch nie gehört“) zu drücken. Da beschweren sich nur Lärm-Überempfindliche, die sich doch bitte ein wenig in Toleranz üben sollten. Die „Rheinpfalz“ hingegen stellt ein Sachverständigen-Interview dazu, das unmissverständlich klarstellt, wie Manipulationen am Motorradauspuff erfolgen – und dass die lauten Kisten nur auf dem Papier immer leiser gerechnet werden. Danke für dieses aufwändig recherchierte Stück Journalismus – es lebe die Regionalzeitung!

Noch ein paar Brüsseler Spitzen:
Im Gegensatz zu den Motorradauspuffen hat sich die EU in puncto Staubsauger mächtig ins Zeug gelegt und deren Stromverbrauch ab 2017 auf 900 Watt begrenzt! Dafür fahren wir dann mit 160 PS Motorrad – mit offenem Klappenauspuff und belästigen die Mitmenschen. Nöööö – die Biker haben keine Lobby…

 

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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