Hersteller attestieren sich ihre Lärmwerte selber; die Regierung kann und will nichts gegen den Betrug unternehmen – schreibt die Wirtschaftswoche. Ausriss Quelle: Wirtschaftswoche

Motorräder sind oft deutlich lauter als im Fahrzeugschein angegeben. Doch die Bundesregierung sieht keine Handhabe, gegen falsche Angaben und zum Schutz von Anwohnern vorzugehen, schreibt die Wirtschaftswoche.

Dass Motorräder oft deutlich lauter sind als die Norm, wurde an dieser Stelle schon vielfältig bemerkt. Auch dass die Bundesregierung dagegen nichts unternimmt, ist seit 15 Jahren für jeden feststellbar. Die Wirtschaftswoche schreibt: „Die Bunderegierung sieht sich kaum in der Lage, etwas dagegen zu unternehmen. Für die internationale Typgenehmigung bescheinigten die Hersteller sich selbst, dass sie die zulässigen Lärmgrenzen einhielten“, heißt es in der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag, die der WirtschaftsWoche vorliegt. Auch würden für diese Werte nur „im Geschwindigkeitsbereich zwischen 20 und 80 km/h“ gemessen.

Die Bundesregierung wolle zwar eine Prüfung bis Tempo 100 und unter Straßenbedingungen erreichen – „in allen Getriebestufen, Fahrsituationen und Fahrmodi“. Auch solle unabhängig getestet werden. Doch solche Änderungen müssten international umgesetzt werden, heißt es. Und der geduldete Betrug kommt noch doller: „Um die Lärmbelastung zu erfassen, müsste eigentlich auch der Pegel nach dem Einbau von abschaltbaren Klappenschalldämpfern und Soundaktuatoren gemessen werden“, räume die Regierung sein.

In vielen Regionen bedeuten Motorräder im Sommerhalbjahr für die Bewohner ein Umweltproblem, vor allem wegen des Lärms. Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, wird zitiert: „Wie auch beim Abgas-Skandal bleibt die Bundesregierung beim Motorradlärm untätig und verweist, wo es nur geht, auf die internationale Ebene. “ Das helfe aber Menschen an Raserstrecken, „Applauskurven“ der Biker oder in der Nähe von städtischen Kreuzungen nichts.

Selbst zur Kontrolle des tatsächlichen Lärmpegels der Krafträder auf der Straße fühlt sich die Bundesregierung nicht in der Lage. „Die Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften obliegt … den Ländern“, berichtet die WiWO. Fahrzeuge müssen den Geräuschgrenzwert von 80 dB(A) in der Vorbeifahrtmessung einhalten. Versuche von baden-württembergischen Behörden haben gezeigt, dass manche Motorräder doppelt laut sind wie von Herstellern angegeben, wenn Tester die Prüfbedingungen geringfügig ändern. Das Umweltbundesamt forderte bereits eine unabhängige Prüfung der Herstellerangaben durch das Kraftfahrtbundesamt.

 

Newsletter
Für weitere Informationen abonnieren Sie bitte unseren Newsletter.

Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner