§ 1 StVO Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§49 StVZO
Abs. 1 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage (1) Kraftfahrzeuge … müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.

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7 Responses

  1. Danke – das ist wirklich der Witz des Tages. Anstatt laufend neue Gesetze zu fordern, wäre es angebracht, dass diese Grundregeln einfach mal umgesetzt werden. Analog zum VW-Skandal ist das Treiben der Motorrad- und Zubehörhersteller doch eindeutig erkennbar: Unter absurden Maßnahmen die Tests bestehen und Fahrzeuge verkaufen, mit denen man auf der Straße trotzdem jede Regel bricht.

    Vorschlag: Alles, was auf der Straße fährt, bei der nächsten TÜV-Prüfung unter realen Bedingungen testen. Werden Lärmwerte durch Manipulationen oder offensichtlichen Betrug bei der Typzulassung überschritten, verlieren die Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis.

  2. Nicht zu glauben, dass sich dieser hirnlose Krawall mit solchen Paragraphen nicht verbieten lässt.
    Zumindest sollte man diese den Verantwortlichen der EU auf die Stirn tätowieren.

  3. Warum werden eigentlich für Motorräder immer selbst definierte Regeln als Maßstab genommen. In der Richtlinie „97/24/EG“* sind die Regel klar definiert. Menschen die ihre Anlage manipulieren gehören nach dem Gesetz bestraft. Mich würde mal interessieren was die Leute hier sagen würden, wenn alle eure PKW’s demnächst stillgelegt werden, weil keiner die Schadstoffgrenzewerte unter „realen Bedingungen“ einhält. Wobei reale Bedingungen nie definiert werden. Hab das Gefühl unter „realen Bedingungen“ verstehen hier alle Vmax oder im Begrenzer durch den Ort. Man kann sich natürlich nicht definierte Gesetze/Regeln schöner für seine eigene Sache zu Recht legen als fest vorgeschriebene.

    Gruß

    Daniel

    * http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV:l21221

    • Es gibt eine Hierarchie der Gesetze: Wohin kämen wir, wenn das Grundgesetz durch eine EG-Richtlinie ausgehebelt würde? Fakt ist: Die Dinger sind belästigend und sind lauter, als es nötig wäre. Und genau das ist in den Straßen-Grundgesetzen ausgeschlossen. Eigentlich.

  4. Bin heute durch Zufall auf diese Seite gestoßen. Fahre selber Motorrad und war im Herbst in Südtirol auf Urlaub. Ich fand es sehr belästigend, was sich da in den Bergen abspielt und ich zweifle heute nicht mehr daran, dass es auch in den Mittelgebirgen belästigend sein kann. Ohne diesen Wanderurlaub wäre mir das wohl so nicht bewusst geworden. Es sind allerdings nicht alle Motorräder. Viele Tourenmaschinen sind unauffällig. Es sind die Supersportler und die Chopper, die auf Lärm getrimmt werden und so ganze Täler beschallen.

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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