Hohenstein-Ernstthal. Seit mehr als einem Jahr liegt ein Gutachten zur Lärmbelästigung am Sachsenring bei der Landesdirektion, die als verantwortliche Behörde darüber entscheiden muss, ob es an der Strecke zu laut ist. Dabei geht es aber nicht um die großen Rennveranstaltungen wie den Motorrad-Grand-Prix, die GT Masters oder die Sachsenring-Classic, denn für die gelten an zehn so genannten Lärmtagen ohnehin Sonderregelungen, die auch von den Anwohner*innen akzeptiert werden.
Wir müssen endlich vom Gesetzgeber eine Äanderung von §30 StVo verlangen. Das werden Leerlaufenlassen von Motoren und Türen zuklappen genannt,…
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