Verrückte Welt: Während die Krachauspuffe mit EU-ABE als Rennsport-Accessoires verkauft werden und auf der Straße auch nach der neuen Norm eine Zulassung haben, sind sie auf den Rennstrecken der Republik nicht zulässig, weil zu laut. Serienmäßiger Auspuff und serienmäßiger Luftfilter ist Pflicht, sonst fliegt man von der Strecke. Der Grund: Jedem Anwohner am Sachsenring bietet sich der Klageweg, wenn die Lärmdosis überschritten ist. Auf der Straße, an den Hotspots, ist es dem Gesetzgeber offensichtlich wurscht – ganz im Widerspruch zu § 1 SVO und § 49 StVZO. Aber das sind ja – liebes Volk, liebe Volksvertreter – eh nur Lachnummern, keine gesetzlichen Regelungen.

 

Aus den AGB des Sachsenrings…

Aus den AGB des Sachsenrings…

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Letzte Kommentare
  1. Ladendiebstahl und Unfallflucht sollen auf FDP-Wunsch Ordnungswidrigkeiten werden. Bei der Denkweise werden Rasen und Lärmen eher noch staatlich subventioniert.

  2. In Sachen Umweltschäden werden ja inzwischen weltweit gegen deutsche Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen gerichtliche Verfahren nah dem Verursacherprinzip geführt. Vielleicht…

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