Da gibt es denn anonymen Motorradverkehr an einer viel befahrenen Straße: Wenn die Motoren aufgedreht werden oder wenn sich Gruppen von Motorradfahrern auf der Hausstrecke zum Rennenfahren treffen.

Weiterlesen: Motorradlärm – wenn der Nachbar aufdreht

Gegen dieses anonymisierte Phänomen ist nicht leicht anzugehen. Aber oft erreichen uns auch Anfragen, wie man mit Motorradlärm in der unmittelbaren Nachbarschaft umgehen sollte – wenn der Nachbar also seine Harley-Davidson sonntags um 7:00 Uhr geräuschvoll startet oder der Sohn der Familie Maier ein Sportfahrer ist, der ohne kreischendes Wheelie – das Vorderrad in der Luft – nie vom Hof fährt. Gegen diese Fälle von Belästigung durch Motorengeräusche lässt sich in der Regel leichter vorgehen. Gleichzeitig ist Behutsamkeit gefragt, denn man möchte ja seinen Frieden und nicht den Nachbarschafts-Frieden riskieren.

Es gibt mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Diplomatische Ansprache: Am besten ist es, direkt mit Ihren Nachbarn zu sprechen und ihm freundlich mitzuteilen, dass das ständige bewusst laute Ausdrehen des Motors Sie stört.
  2. Überprüfen Sie die Gesetze: Schon das unnötige Laufenlassen des Motors (beim Warten vor dem Supermarkt) ist verboten. Zentrales Regelwerk ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier konkret der § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot (1): „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“ Ein freundlich-vorsichtiger Hinweis an die Nachbarn könnte helfen.
  3. Kontaktieren Sie die örtliche Polizei: Wenn das Sprechen mit Ihrem Nachbarn nicht hilfreich ist, können Sie die örtliche Polizei anfragen, um zu sehen, ob sie helfen kann. Die Polizei bezieht sich dann in der Regel auf den oben genannten Paragraphen. Es könnten aber auch örtliche Regelungen aus dem Imissionsschutzgesetz greifen, wenn beispielsweise nachts laut in einer Garage gearbeitet wird.
  4. Wenn es eskaliert und Reden nichts bringt: Eine Anzeige beim Ordnungsamt wegen Lärmbelästigung muss genau dokumentiert werden. Ort, Zeit, Dauer, Beschwerdegrund und Zeugen sollten Sie mit anführen. Diese Bescherde beim Ordnungsamt kann zu einem Bußgeld führen – allerdings ist sie nicht anonym, ihr Nachbar wird eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Und er oder sie wissen dann, wer sie angezeigt hat.

Wie gesagt: Es ist wichtig, dass Sie im Umgang mit Nachbarschaftskonflikten höflich und diplomatisch vorgehen, um eine friedliche Lösung zu erreichen.

Noch keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter
Für weitere Informationen abonnieren Sie bitte unseren Newsletter.
Letzte Kommentare
  1. Viele Auto- und Motorradfahrer möchten über den Lärm bewusst die PS-Stärke ihres Fahrzeuges an ihre Umwelt signalisieren und damit Eindruck…

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner