Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt.
Zahlreiche baden-württembergische Landräte appellieren an den Bund, die Kernforderungen der Motorradlärm-Initiative Baden-Württemberg zeitnah umzusetzen – analog der Bundesratinitiative 2020.
Es gibt doch noch Gerechtigkeit! Mir war es schon immer unverständlich, warum die Lärmvorschriften keine individuellen Besonderheiten berücksichtigen. Auch in…