Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt und zwei gegen das Motorradfahrverbot gerichtete Klagen mit Urteilen vom 26. Januar (2 K 1213/22 und 2 K 1226/22) abgewiesen.

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2 Responses

  1. Es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Die Exekutive war nicht in der Lage dem Problem, das ausschließlich durch wiederholtes hin- und herfahren entstanden ist, Herr zu werden. Einmal mehr kapitulieren die Gerichte. Eine Aufforderung an die Polizei, bestehendes Recht durchzusetzen, wäre der richtige Weg gewesen.

    • Ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat ist vor allem, dass Fahrzeuge zugelassen werden, die auf der Straße das zehnfache des Lärmwerts im Fahrzeugbrief abgeben. Das ist kein Problem der Exekutive, sondern der Legislative, die sich von der Motorradhersteller und -Fahrerlobby regelmäßig einseifen lässt. PS: Dass hier immer wieder die Motorradfahrer nach der Polizei rufen, spricht Bände.

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