Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt und zwei gegen das Motorradfahrverbot gerichtete Klagen mit Urteilen vom 26. Januar (2 K 1213/22 und 2 K 1226/22) abgewiesen.

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Ein Kommentar

  1. Es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Die Exekutive war nicht in der Lage dem Problem, das ausschließlich durch wiederholtes hin- und herfahren entstanden ist, Herr zu werden. Einmal mehr kapitulieren die Gerichte. Eine Aufforderung an die Polizei, bestehendes Recht durchzusetzen, wäre der richtige Weg gewesen.

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