Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt und zwei gegen das Motorradfahrverbot gerichtete Klagen mit Urteilen vom 26. Januar (2 K 1213/22 und 2 K 1226/22) abgewiesen.
Lieber Bundesverband, es gibt doch in diesem Land bestimmt mehr Lärmopfer als Lärmterroristen oder etwa nicht ? Wenn ja warum…
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