Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt und zwei gegen das Motorradfahrverbot gerichtete Klagen mit Urteilen vom 26. Januar (2 K 1213/22 und 2 K 1226/22) abgewiesen.

Ganzen Artikel bei Stadtanzeiger Ortenau lesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Noch keine Kommentare

Newsletter
Für weitere Informationen abonnieren Sie bitte unseren Newsletter.

Letzte Kommentare
  1. Lieber Bundesverband, es gibt doch in diesem Land bestimmt mehr Lärmopfer als Lärmterroristen oder etwa nicht ? Wenn ja warum…

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner