Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt und zwei gegen das Motorradfahrverbot gerichtete Klagen mit Urteilen vom 26. Januar (2 K 1213/22 und 2 K 1226/22) abgewiesen.

Ganzen Artikel bei Stadtanzeiger Ortenau lesen

 

Ein Kommentar

  1. Es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Die Exekutive war nicht in der Lage dem Problem, das ausschließlich durch wiederholtes hin- und herfahren entstanden ist, Herr zu werden. Einmal mehr kapitulieren die Gerichte. Eine Aufforderung an die Polizei, bestehendes Recht durchzusetzen, wäre der richtige Weg gewesen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter abonnieren

Letzte Beiträge

Letzte Kommentare

  1. Der Bundesverband gegen Motorradlärm hatte im Vorfeld politische Gremien und Abgeordnete sowohl in Deutschland als auch der EU aufgefordert, sich…

  2. Motorräder sind überwiegend Freizeitgeräte und können leicht umgerüstet werden um weniger Lärm zu erzeugen. Es ist eine Zumutung, dass hier…

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner