„Sind wir ein Kurort oder ein Mekka für Raser?“ – in Todtmoos wird wieder einmal vorgeführt, wie der Amtsschimmel stur nach Schema F verfährt, wenn der geheiligte Individualverkehr zugunsten der Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner eingeschränkt werden soll – wenn auch nur in Form einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Regel ist: Lärm wird nicht gemessen, sondern errechnet (Strichliste und Hochrechnung).
Dass dabei das Belästigen durch Motorradchaoten unter den Tisch fällt – das ist klar. Die Badische Zeitung berichtet, dass „eine Lärmberechnung des Landratsamts Waldshut ergeben habe, dass die Lärmbelästigung weit unter den Richtwerten liege und daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Frage komme“. Man könnte es auch anders formulieren – nämlich so wie Ingomar Franz (Freie Wähler): „Das Papier ist nichts wert“. Es habe keine Lärmmessung, sondern nur eine Berechnung gegeben, deren Grundlagen nicht bekannt gegeben worden seien. Ein Gruß an alle Bürgerinitiativen in diesem Land: Die Landratsämter teilen regelmäßig mit, dass es an Hotspots gar nicht zu laut sei. Weil da im Frühjahr kurz nach dem letzten Schnee mal Freiwillige eine Strichliste führten, die jetzt hochgerechnet wurde. Die Entscheidung nach Aktenlage sollte man sich hier nicht gefallen lassen – und Druck machen. Grüße ins Landratsamt nach Waldshut!
3 Responses
Behörden protegieren auch bei uns die Krachmacher und notorischen raser. Sie sägen Bäume um, bauen Leitplanken unter die Leitplanken und ersetzen einbetonierte Warnpaken gegen Plastikpoller. Da ist Geld da um aus Landstrassen Rennstrecken zu machen. Aber Geschwindigkeitsbegrenzung gibts keine. Der Mann von der Behörde sagt das sich da ja doch keiner dran hält.
Der Mann von der Behörde will befördert werden. Und daraus wird nix, wenn er seine Arbeit macht.
Könnte auch ne Frau sein 😉