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Achern-Wagshurst/Rheinau-Rheinbischofsheim(st) Das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg als rechtmäßig bestätigt.
Zahlreiche baden-württembergische Landräte appellieren an den Bund, die Kernforderungen der Motorradlärm-Initiative Baden-Württemberg zeitnah umzusetzen – analog der Bundesratinitiative 2020.
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